09.09.2015 – 19:48
Wismar (ots) – Bei der Kontrolle eines unter deutscher Flagge fahrenden Frachtschiffes am 09.09.2015 im Seehafen Wismar wurde durch die Beamten der Wasserschutzpolizei Wismar festgestellt, dass die Ölhaftungsbescheinigung nicht wie vorgeschrieben an Bord mitgeführt wurde. Eigentümer eines Schiffes benötigen eine Versicherungsbescheinigung („Blue Card“) oder sonstige finanzielle Sicherheit (z.B. Bürgschaft), um ihre Haftung Weiterlesen