09.09.2015 – 19:48
Wismar (ots) – Bei der Kontrolle eines unter deutscher Flagge fahrenden Frachtschiffes am 09.09.2015 im Seehafen Wismar wurde durch die Beamten der Wasserschutzpolizei Wismar festgestellt, dass die Ölhaftungsbescheinigung nicht wie vorgeschrieben an Bord mitgeführt wurde. Eigentümer eines Schiffes benötigen eine Versicherungsbescheinigung („Blue Card“) oder sonstige finanzielle Sicherheit (z.B. Bürgschaft), um ihre Haftung für Verschmutzungsschäden abzudecken, die durch an Bord befindliches oder von dem Schiff stammendes Bunkeröl verursacht werden. In Absprache mit der für die Ahndung dieser Ordnungswidrigkeit zuständigen Behörde wurden Sicherheitsleistungen gegen den Eigner des Schiffes und den Kapitän in Höhe von je 633,50 Euro angeordnet.
Rückfragen bitte an:
Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern
Wasserschutzpolizeiinspektion Wismar
Telefon: 03841/25530
Fax: 038414/2553 226
E-Mail: wspi-wismar@lwspa-mv.de