30.12.2015 – 13:07
Dortmund (ots) – Lfd. Nr.: 1831
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat heute im Vorfeld einer Versammlung von Neonazis einen Auflagenbescheid der Polizei bestätigt. Im Rahmen des in Dortmund-Mengede angemeldeten Aufzuges wollte der Anmelder mit einem Fackelzug gegen Flüchtlingsheime demonstrieren.
Unter Verweis auf die bundes- und landesweit gestiegene Zahl von Übergriffen auf Flüchtlingsunterkünfte, darunte Weiterlesen