28.12.2015 – 14:10
Grevesmühlen (ots) – Unbekannte Täter warfen in der Nacht zum 24. Dezember Feuerwerkskörper in bislang zwei bekannte Briefkästen in Grevesmühlen und verursachten dadurch Sachschaden. Die beschädigten Briefkästen befinden sich in der Straße Am Wasserturm in Grevesmühlen. Ein Zeuge hörte am frühen Abend Knallgeräusche. Am nächsten Morgen stellten zwei Eigentümer die Beschädigungen an den Briefkästen fest. Es entstand insgesamt ein Schaden von ca. 300 Euro. Die Polizei weist darauf hin, dass das Anzünden bzw. Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse 2 nur am 31.12. und 01.01. gestattet ist. Eine Zuwiderhandlung ist ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz. Aber auch an diesen beiden Tagen sollten Feuerwerkskörper nur mit Bedacht gezündet werden, gerade wenn sich Menschen oder leichtentzündliche Stoffe in der Nähe befinden. Das Einwerfen eines Böllers in einen Briefkasten, wie in den beiden Fällen in Grevesmühlen, ist ebenfalls kein Spaß, sondern eine Sachbeschädigung, welche mit einer Freiheitstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden kann. Hinweise zum Umgang mit Silvesterfeuerwerk können Sie auch einem Informationsblatt auf www.polizei-beratung.de entnehmen oder bei den Polizeirevieren im Landkreis Nordwestmecklenburg erhalten.
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Nancy Schönenberg
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