POL-UL: (UL) Ulm – Autofahrer fährt betrunkenen Fußgänger an / Am Donnerstag ereignete sich in Ulm ein Verkehrsunfall mit einem Schwerverletzten.

20.11.2015 – 13:36

Ulm (ots) – Ein 58-Jähriger überquerte auf der Gänstorbrücke die Straße. Eine 33-jährige Peugeot-Lenkerin fuhr auf der Münchner Straße nach Ulm. Sie erkannte den dunkel gekleideten Passanten zu spät und fuhr den Mann an. Der stürzte auf die Motorhaube, prallte gegen die Windschutzscheibe und fiel auf die Straße. Er wurde durch den Unfall schwer verletzt. Rettungskräfte brachten ihn in ein Krankenhaus. Die Polizei stellte fest, dass der Fußgänger betrunken war. Deshalb muss er jetzt eine Blutprobe über sich ergehen lassen. Diese nahmen ihm die Ärzte im Krankenhaus ab. Der Fußgänger sieht nun einem Strafverfahren entgegen. Fußgänger, die betrunken einen Verkehrsunfall verursachen, müssen rechtliche Konsequenzen befürchten. Es gibt zwar keine Promille-Regeln wie bei betrunkenen Autofahrern oder Radlern. Stellt aber ein Gericht fest, dass der betrunkene Fußgänger an dem Unfall schuld ist, wird er bestraft und haftet auch zivilrechtlich.

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Quelle: news aktuell / dpa