28.10.2015 – 17:18
Kiel (ots) – Das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein stützt die Aussagen des Innenministers Stefan Studt zur Lage der sogenannten Flüchtlingskriminalität im Rahmen des Kieler Nachrichten-Talks vom 14. Oktober 2015.
Die strategischen Aussagen des Innenministers zur Gesamtsituation stellen eine andere Ebene dar als die in einem polizeiinternen Auswertebericht enthaltenen operativ-ermittelnden Aussagen zu einem laufenden Ermittlungsverfahren. In der aktuellen medialen Darstellung der Kieler Nachrichten vom heutigen Tag (28.10.2015) wird zudem der fälschliche Eindruck erweckt, dass es sich hierbei um neuartige Phänomene handelt, die sich im Zuge der verstärkten Zuwanderung erst entwickelt hätten. Dieser Aussage treten wir entschieden entgegen. Bereits seit Jahren führt die Landespolizei Ermittlungen in diese Richtung.
Aktuelle Bewertungen belegen, dass für die ganz überwiegende Mehrheit der Kriegsflüchtlinge keine besonderen Auffälligkeiten im Sinne eines kriminellen Verhaltens festzustellen sind. Selbstverständlich ist einhergehend mit der steigenden Zahl von Zuwanderern insgesamt auch eine zunehmende (absolute) Anzahl von Tatverdächtigen aus diesem Personenkreis zu registrieren.
Der den Kieler Nachrichten vorliegende Auswertebericht des Landeskriminalamtes begleitet operative Ermittlungen gegen bestimmte Täterstrukturen. Derartige Komplexverfahren werden grundsätzlich durch entsprechende Auswertungen unterstützt. Die Sachleitungsbefugnis in den konkreten Ermittlungsverfahren obliegt der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft. Schon aus diesem Grund sind derartige Informationen nicht für eine polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit geeignet. Dem Informationsbedürfnis der Bevölkerung und Medien kann in dem Stadium eines laufenden Ermittlungsverfahrens regelmäßig nicht entsprochen werden.
Viele Jahre beschäftigen sich die Sicherheitsbehörden in Deutschland mit Serien- und Bandenkriminalität im Phänomenbereich Eigentumskriminalität durch osteuropäische Tätergruppierungen. Seit dem 01.10.2014 bearbeitete das LKA 184 Auswertekomplexe im Phänomenbereich Wohnungseinbruchsdiebstahl. Bei den in diesen Auswertekomplexen festgestellten Personen handelt es sich in der überwiegenden Zahl um Menschen aus dem südosteuropäischen Raum, die aus kriminalistischer Erfahrung gezielt nach Deutschland einreisen, um Straftaten zu begehen und dabei die verstärkten Migrationsbewegungen und die damit erleichterte Einreise nach Deutschland bewusst ausnutzen. Vielfach reisen diese Personen zunächst als Touristen nach Deutschland ein und erklären nicht selten erst nach einem Erstkontakt mit der Polizei ihr Asylbegehren.
Bei der unzulässigen Weitergabe von Auswertedokumenten mit den dort enthaltenen personenbezogenen Daten handelt es sich um ein strafrechtlich zu würdigendes Verhalten. Sowohl unter ermittlungstaktischen Gesichtspunkten als auch unter dem Aspekt der schwerwiegenden Verletzung der Persönlichkeitsrechte Einzelner ist die Weitergabe der polizeiinternen Analyseberichte inakzeptabel. Entsprechende strafrechtliche Prüfungen sind angelaufen und richten sich zunächst gegen Unbekannt.
Für weitere ausführlichere und einordnende Informationen laden wir interessierte Medienvertreter zu einem Pressegespräch am
Freitag, 30.10.2015, 11:00 Uhr in das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein Mühlenweg 166 24116 Kiel
ein. Zur besseren Planung bitten wir um schriftliche Anmeldung an das Pressepostfach des Landeskriminalamtes: presse.kiel.lka@polizei.landsh.de
Rückfragen bitte an:
Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Stefan Jung
Telefon: 0431/160-4050
E-Mail: Presse.Kiel.LKA@Polizei.LandSH.de