BPOL-KI: Lübeck: Alter schützt vor Torheit nicht – Festnahme durch die Bundespolizei

13.10.2015 – 10:20

Kiel (ots) – 63-jähriger fuhr wiederholt schwarz, weigerte sich aber stur, die Strafe zu zahlen.

Ein 63 Jahre alter Mann aus Ostholstein war wiederholt wegen „Erschleichens von Leistungen“ – also schwarzfahrens – angezeigt worden. Er war auch zu einer Geldstrafe verurteilt worden, auch eine Haftstrafe wurde im Falle der Nichtbefolgung angedroht. Da der Mann sich stur stellte, klingelten nun Beamte der Bundespolizei an seiner Haustüre. Der 63-jährige wurde mit einem Vollstreckungshaftbefehl konfrontiert und hatte nun die Wahl. Die Beamten eröffneten ihm zwei Möglichkeiten: 700 Euro Strafe zu bezahlen oder als Ersatz eine Freiheitsstrafe von 70 Tagen hinter „Schwedischen Gardinen“ zu verbringen. Der Mann blieb seiner Linie treu, konnte oder wollte nicht zahlen und wurde daraufhin durch die Bundespolizei in eine Justizvollzugsanstlt eingeliefert.

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Quelle: news aktuell / dpa