BPOLD-BBS: Die Bundespolizei informiert zum Fußballspiel Kieler S.V. Holstein – F.C. Hansa Rostock: Verbot der Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und Pyrotechnik

16.09.2015 – 12:09

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Kiel/ Rostock/ Bad Bramstedt (ots) – Am Samstag, den 19. September 2015 findet in Kiel das Fußballspiel der 3. Liga Kieler S.V. Holstein – F.C. Hansa Rostock statt. Zur Unterstützung ihrer Mannschaft werden zahlreiche Rostocker Fans nach Kiel reisen. Hierzu werden auch die regelmäßig verkehrenden Zugverbindungen in Richtung Kiel genutzt.

Aus Sicherheitsgründen ist für Bahnreisende die Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und pyrotechnischen Gegenständen durch eine Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt am

19. September 2015 im Zeitraum von 05:00 bis 23:00 Uhr untersagt.

Der Geltungsbereich umfasst zunächst die Bahnstrecken auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes von

I.	Rostock über Hamburg nach Kiel II.	Rostock über Hamburg, Neumünster nach Kiel III.	Rostock über Bad Kleinen, Lübeck nach Kiel IV.	Rostock über Güstrow, Bad Kleinen, Lübeck nach Kiel 

für die Züge mit folgenden Zugnummern: RE 4302, RE 13080, RE 21644, RB 75654, RE 4302, RE 21056, RB 21106, RE 4302, RE 21008, RE 13102, RE 4341, RE 13192, RE 21606, RB 75656, IC 2279, RE 21058, RB 21108, IC 2279, RE 21010, RE 4304, RE 13082, RE 21608, RB 75658, RE 4304, RE 21060, RB 21110, RE 4304, IC 2224, S2 (Rostock-Güstrow), RE 5350, RE 21610, RB 75660, IC 2217, RE 21062, RB 21112, IC 2217, RE 21014

und zurück:

RB 75679, RE 21629, RE 13191, S2 (Güstrow-Rostock), ICE 273, RE 4317, RB 21129, RE 21079, RE 4317, RB 75681, RE 21631, RE 13095, RE 4317, RE 21029, RE 21430, RE 13193, S2 (Güstrow-Rostock).

Diese Verfügung gilt für alle Personen, die diese Zugverbindungen nutzen. Der Geltungsbereich kann bei Änderung der Gefährdungslage auch auf weitere Zugverbindungen ausgedehnt werden. Die Einhaltung des Verbotes kann durch die Bundespolizei überwacht und Kontrollen an den Abfahrts- und Zusteigebahnhöfen diesbezüglich durchgeführt werden. Es wird gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Züge an den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung kommt ein Platzverweis durch die Bundespolizei oder der Beförderungsausschlusses durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen in Betracht.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Raaberg 6
24576 Bad Bramstedt
Matthias Menge
Telefon: 04192-502-1010 o. Mobil: 0170/5524591
Fax: 04192-502-9020
E-Mail: matthias.menge (a) polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.

Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.

Quelle: news aktuell / dpa