POL-DA: Rüsselsheim / Bielefeld: Überörtlich agierende Einbrecher dingfest gemacht / Enge Zusammenarbeit führt zu Ermittlungserfolg

11.02.2015 – 17:05

Rüsselsheim / Bielefeld (ots) – Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Darmstadt, des Polizeipräsidiums Bielefeld und des Polizeipräsidiums Südhessen:

Fahndungserfolg für die Ermittler aus Bielefeld und Rüsselsheim. Am Dienstag (10.02.) klickten gegen 10 Uhr die Handschellen, als Beamte der Rüsselsheimer Kriminalpolizei in einer Pension zwei 35 und 44 Jahre alten, mutmaßlichen Einbrechern das Handwerk legten. Auf die Schliche der Tatverdächtigen kamen die Rüsselsheimer Polizisten durch Mithilfe von Kollegen aus Nordrhein-Westfalen.

Die Fahnder der Kriminalpolizei aus Bielefeld hatten die beiden wohnsitzlosen Männer seit längerem im Visier. Vorausgegangen waren umfangreiche Ermittlungen und die Auswertung der Spurensicherung. Nach derzeitigem Stand gehen acht Wohnungseinbrüche in Bielefeld, Köln und Kürten auf das Konto des Duos. Einer Festnahme und der möglichen Inhaftierung konnten sich die überörtlich agierenden Männer jedoch stets entziehen – bis jetzt. Jüngste Erkenntnisse der nordrhein-westfälischen Beamten ergaben, dass sich die beiden Tatverdächtigen seit kurzem in Rüsselsheim aufhalten würden.

Die Beamten der Rüsselsheimer Kripo übernahmen die Ermittlungen. Mit Unterstützung von Kollegen aus Rheinland-Pfalz und des Polizeipräsidiums Frankfurt konnten sie anschließend den Aufenthaltsort des 35-Jährigen und seines 44-jährigen Komplizen ermitteln. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt beantragte daraufhin einen Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht, der am Dienstagvormittag vollstreckt wurde. In dem Appartement nahmen die Polizeibeamten die beiden Gesuchten fest und stellten umfangreiches Beweismaterial sicher. Ersten Ermittlungen zufolge gehen die Fahnder des Kommissariat 21/22 davon aus, dass die beiden Festgenommenen mindestens für drei Wohnungseinbrüche in jüngster Vergangenheit in Rüsselsheim verantwortlich sind. Zeugen erkannten bei der Durchsicht der aufgefundenen, mutmaßlichen Beutestücke ihr Eigentum wieder. Ob sie auch für andere Taten in Rüsselsheim oder der näheren Umgebung in Frage kommen, müssen die weiteren Nachforschungen zeigen.

Beide Männer wurden am Mittwochnachmittag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt einem Haftrichter am Amtsgericht Groß-Gerau vorgeführt. Dieser entsprach dem Ansinnen der Strafverfolgungsbehörde und erließ einen Untersuchungshaftbefehl wegen Fluchtgefahr. Im Anschluss kamen sie in eine Justizvollzugsanstalt.

ots Originaltext: Polizeipräsidium Südhessen Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=4969 

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Quelle: news aktuell / dpa