11.02.2015 15:59:00, Hahn – Ablenkung durch moderne Kommunikationstechniken

Hochschule der Polizei und Landespolizeischule

11.02.2015, 15:59 – Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz / Landespolizeischule

Hahn, Ablenkung durch moderne Kommunikationstechniken 
Immer mehr Autofahrer sind während der Fahrt mit dem Smartphone im Internet unterwegs. Verkehrsexperte Ewald Ternig von der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz warnt vor der Handy-Nutzung am Steuer.

 

Im Rahmen des 53. Verkehrsgerichtstages suchten Experten in Goslar nach Wegen, um die Ablenkung durch moderne Kommunikationsmittel einzudämmen. Nach der Eröffnung und einem Vortrag, der die Versicherungswirtschaft als zentrales Thema hatte, tagten acht Arbeitskreise.


Mit dem Ersten Polizeihauptkommissar Ewald Ternig und Polizeihauptkommissar Matthias Noll waren auch zwei Experten der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz in Goslar vertreten.


Verkehrsrechtsdozent Ewald Ternig referierte im „Handy-Arbeitskreis V“ über die Bereiche Verhaltensregeln, Verkehrsunfälle, Kontrolle und Prävention. „Dabei war mir besonders wichtig, dass die Polizei das notwendige Handwerkszeug für die entsprechenden Kontrollen erhält und dass die Bußgelder bei Gefährdungen oder gar Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer erhöht werden müssten“, macht Ternig seine Position deutlich. Innerhalb der Fahrerlaubnisverordnung sollte auch über eine Änderung der Punkteregelung im Falle einer Schädigung nach einem Handyverstoß nachgedacht werden.


Nach langen Diskussionen zeigt sich Ewald Ternig vom Polizei Campus Hahn sehr zufrieden und bezeichnet das Ergebnis als sehr positiv. Neben einer geforderten aussagekräftigen Datenbasis, die die Nutzung durch den Fahrer sowohl bei unfallfreien Fahrten als auch bei Unfällen erfasst und einer Optimierung der Verkehrserziehung in Schulen und Fahrschulen wurde für den Fall einer Gefährdung sowie bei Schädigung auch eine gestaffelte Erhöhung der Geldbuße vom Verkehrsgerichtstag empfohlen.



Europäischer Führerscheintourismus



Die Freizügigkeit in Europa wird von immer mehr Menschen dazu genutzt, eine Fahrerlaubnis im europäischen Ausland zu erwerben. Die Grenzen der gegenseitigen Anerkennung sind aus Gründen der Verkehrssicherheit dann erreicht, wenn der Betroffene nach deutschen Maßstäben als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen ist. Verkehrsrechtsfachlehrer Matthias Noll war Teilnehmer des Arbeitskreises I „Europäischer Führerscheintourismus“, der sich genau diesem Phänomen gewidmet hat.


In sehr intensiven Diskussionen wurde über Freizügigkeit contra Verkehrssicherheit diskutiert. Zentrales Thema dieses Arbeitskreises war die Einführung einer Sperrfrist nach jedem Entzug der Fahrerlaubnis. Unter Umgehung der deutschen Fahreignungsregelungen könnten ungeeignete Fahrer frühestens nach fünf Jahren (im Wiederholungsfall nach zehn Jahren) legal eine europäische Fahrerlaubnis erwerben. „Durch diese Maßnahme werden genau die Kraftfahrzeugführer vom fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugverkehr ausgeschlossen, welche nach deutschen Vorschriften ungeeignet sind“, zieht Matthias Noll ein sehr positives Fazit.

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Quelle: Polizei Rheinland-Pfalz