05.04.2015 – 11:36
Ulm (ots) – Der Mann kaufte den Roller im Bodenseekreis und wollte es nach Nürnberg zu sich nach Hause überführen. Da er die Wegstrecke zurück nicht kannte, suchte er sich die kürzeste Strecke aus. Diese führte ihn über die autobahnähnlich ausgebaute B30, die er mit dem Roller nicht befahren durfte. Bei Donaustetten wurde der Mann von der Polizei kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass er keine gültige Fahrerlaubn Weiterlesen