23.01.2015 – 17:39
Rampe (ots) – Die Veröffentlichung des Nordkuriers vom 23. Januar 2015, die sich auf einen Sachverhalt aus den Jahren 2004/2005 bezieht, bedarf einer Klarstellung.
Weder die Polizeiliche Kriminalstatistik, noch Zielvereinbarungen, die regelmäßig auf Maßnahmen zur Bekämpfung von Kriminalitätsschwerpunkten ausgerichtet sind, waren Gegenstand des geschilderten arbeitsrechtlichen Verfahrens. Entgegen der Darstellung des Weiterlesen