13.01.2015 – 14:44
Stralsund (ots) – Nach Hinweisen einheimischer Angler konnte die Wasserschutzpolizei 3 Personen im Hafen von Stralsund feststellen, die gegen die Winterlagerverordnung zum Schutz des Fischbestandes verstießen. Als Auflage zur Überprüfung der begrenzten Fangmenge, muss der Fisch vor Ort beim Angler verbleiben. Bei den Betroffenen wurde jedoch festgestellt, dass diese ihren Fang verbotswidrig in ihren unweit parkenden Pkw verst Weiterlesen