24.10.2015 – 13:24
Köln (ots) – Das OVG Münster hat heute (24.10.2015) in zweiter Instanz den Auflagenbescheid des Polizeipräsidiums Köln bestätigt und die Beschwerde des Anmelders der Versammlung „Köln 2.0“ zurückgewiesen. Demnach hat die Versammlung auf der Platzfläche zwischen dem Barmer Platz, der Barmer Straße, der Deutz-Mülheimer Straße und der Lenneper Straße in Deutz stattzufinden. Der Beschluss ist unanfechtbar.
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