14.01.2015 – 16:30
Köln (ots) – (Nachtrag zur Pressemeldung vom 12. Januar 2015, Ziffer 3)
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute (14. Januar) über die Beschwerde der Kögidaanmelder gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom gestrigen Tag entschieden. Hiernach ist ein Aufzug durch die Kölner Innenstadt zulässig. Der genaue Aufzugsweg steht derzeit noch nicht fest. (kk)
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