07.05.2015 – 15:02
Schwerin (ots) – Das Innenministerium hatte im Februar 2014 die Erlaubnis für die Errichtung und den Betrieb von Spielbanken in Mecklenburg-Vorpommern europaweit neu ausgeschrieben, da die Spielbankengesellschaften des Landes von der Möglichkeit, einen Antrag auf Verlängerung ihrer Erlaubnis zu stellen, keinen Gebrauch gemacht hatten. Diese Ausschreibung musste ergebnislos beendet werden.
Mit Ablauf der Ausschlussfrist Weiterlesen