06.12.2014 | 17:06 Uhr
Schwerin (ots) – „Alkohol und Betäubungsmittel haben im Straßenverkehr nichts zu suchen, besonders Polizeibeamte haben hier eine herausgehobene Dienstpflicht. Das ein Polizist durch sein verantwortungsloses Handeln sich und andere gefährdete ist nicht zu entschuldigen und muss entsprechend geahndet werden.
Wenn ein Polizeibeamter die Dienstpflichten so eklatant verletzt hat, muss er auch disziplinarisch hart bestraft werden. Die Vorbildfunktion ein Weiterlesen