Gemäß den Regelungen des Berliner Rettungsdienstgesetzes (RDG Berlin), der Verordnung über den Notarztdienst (NADV), dem Landeskrankenhausgesetz (LKG Berlin) und dem Krankenhausplan 2010 des Landes Berlin werden Notärztinnen und Notärzte der Berliner Feuerwehr durch geeignete Krankenhäuser gestellt, die an der Notfallrettung in Berlin mitwirken.
Die Berliner Feuerwehr wird die Notarzt-Dienstleistung zukünftig vergaberechtskonform unter den im Land Berlin geeigneten Krankenhäusern im Wettbewerb vergeben.
Die Bekanntmachung zum Teilnahmewettbewerb wurde am 22.10.2014 veröffentlicht worden auf der Vergabeplattform des Landes Berlin veröffentlicht.
Da die Krankenhausträger in der Regel ihre eigenen Leistungen nicht im vergaberechtlichen Wettbewerb anbieten müssen, geben wir Ihnen außerhalb des Verfahrens einige grundsätzliche Hinweise, von denen wir glauben, dass sie zur Teilnahme an einem Vergabeverfahren nützlich sein könnten. Dazu bieten wir Ihnen an, die auf dieser Seite abgelegten Info-Dateien zu lesen.
Einführung in die elektronische Auftragsvergabe.pdf
Vergaberechtliche Eignungsprüfung.pdf
Vergaberechtliche Zuverlässigkeit eines Teilnehmers im Vergabeverfahren.pdf
Darüber hinausgehende maßnahmenbezogene Hinweise dürfen die Berliner Feuerwehr und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport außerhalb des Verfahrens nicht geben. Dazu verweisen wir auf die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs veröffentlichten Dokumente Wir bitten um Ihr Verständnis.