28.12.2015 – 12:51
Osnabrück (ots) – Die Polizei Osnabrück warnt vor verbotenen Feuerwerkskörpern. In Deutschland darf nur von der Bundesanstalt für Materialforschung – und prüfung (BAM) zugelassenes Feuerwerk verwendet werden. Erkennbar ist die Zulassung am Prüfzeichen der BAM. Die Verwendung oder auch der Erwerb von anderen Feuerwerkskörpern stellt in aller Regel eine Straftat dar, die zu empfindlichen Strafen führen kann. Darüber hina Weiterlesen