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POL-DO: Dieses Argument gegen Zahlung eines Verwarngeldes zählt nicht!

01.12.2015 – 14:04

Dortmund (ots) – Lfd. Nr.: 1699

Um der Zahlung eines Verwarngeldes zu entgehen, hatte sich eine Dortmunderin im Nachhinein schriftlich an die Dortmunder Polizei gewandt und durchaus interessante Argumente geliefert, die sie vor der Strafe schützen sollten.

Ereignet hatte sich der Parkverstoß am 7.11. um 8.50 Uhr im Wieckesweg in Dortmund. Offenbar nicht einverstanden mit der Zahlung des Verwarngeldes in Höhe von Weiterlesen