Archiv der Kategorie: Hamburg

POL-HH: 140513-2. Zeugenaufruf nach Mordversuch an einem Taxifahrer

13.05.2014 | 12:29 Uhr

POL-HH: 140513-2. Zeugenaufruf nach Mordversuch an einem Taxifahrer
   

Hamburg (ots) – Tatzeit: 07.05.2014, 02:05 Uhr Tatort: Hmb.-St. Pauli, Karolinenstraße

In der Nacht von Dienstag, dem 06.05.2014 auf Mittwoch, den 07.05.2014, ist ein 59-jähriger Taxifahrer von einem unbekannten Täter durch mehrere Messerstiche lebensgefährlich verletzt worden (siehe Pressemitteilung 1 vom 07.05.2014). Jetzt liegt eine Personenbeschreibung des Tatverdächtigen vor.

Der Taxifahrer nahm den Täter gegen 01:50 Uhr im Bereich Hmb.-Barmbek, Krausestraße/Bramfelder Straße/Drosselstraße als Fahrgast auf. Der Täter ließ sich in Richtung Hmb.-St. Pauli fahren. Schließlich hielt das Taxi im Bereich der Hamburg Messe / Karolinenstraße / Tschaikowskyplatz an. Dort kam es gegen 02:10 Uhr zu dem Messerangriff. Anschließend flüchtete der Täter in Richtung Karolinenviertel.

Der Täter soll etwa 20 bis 30 Jahre alt und etwa 185 cm groß sein. Zur Tatzeit hatte er vermutlich eine Glatze oder die Haare an den Seiten ausrasiert. Er soll ein hageres Gesicht haben und war mit einer dunklen Jacke und einem grauen Kapuzenpullover bekleidet.

Wer hat eine Person mit möglicherweise blutverschmierter Kleidung vom Tatort flüchten sehen?

Wer kann Hinweise zur Tat, zum Täter oder zu dessen Umfeld geben?

Hinweise bitte an den Kriminaldauerdienst, Tel. 4286-56789.

Sw.

Rückfragen bitte an:

Polizei Hamburg
Polizeipressestelle, PÖA 1
Ulrike Sweden
Telefon: 040/4286-56210
Fax: 040/4286-56219
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg.de



Quelle: news aktuell / dpa



STA-HH: Staatsanwaltschaft Hamburg erhebt Anklage gegen den ehemaligen Justizsenator Dr. Kusch

12.05.2014 – 11:56

Hamburg (ots) – Staatsanwaltschaft Hamburg erhebt Anklage gegen den ehemaligen Justizsenator Dr. Kusch

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat Anklage gegen den ehemaligen Justizsenator Dr. Kusch sowie gegen den weiteren Angeschuldigten Dr. S. wegen gemeinschaftlichen Totschlags der Frau M. und Frau W. in mittelbarer Täterschaft erhoben. Der Angeschuldigte Dr. Kusch ist Vorsitzender des Vereins SterbeHilfeDeutschland e. V. (S Weiterlesen

STA-HH: Staatsanwaltschaft Hamburg erhebt Anklage gegen den ehemaligen Justizsenator Dr. Kusch

12.05.2014 – 11:56

Hamburg (ots) – Staatsanwaltschaft Hamburg erhebt Anklage gegen den ehemaligen Justizsenator Dr. Kusch

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat Anklage gegen den ehemaligen Justizsenator Dr. Kusch sowie gegen den weiteren Angeschuldigten Dr. S. wegen gemeinschaftlichen Totschlags der Frau M. und Frau W. in mittelbarer Täterschaft erhoben. Der Angeschuldigte Dr. Kusch ist Vorsitzender des Vereins SterbeHilfeDeutschland e. V. (S Weiterlesen

BPOL-HH: Kinderkarre wird von S-Bahn überfahren-

12.05.2014 | 11:56 Uhr

BPOL-HH: Kinderkarre wird von S-Bahn überfahren-
   

Hamburg (ots) – Kinderkarre wird von S-Bahn überfahren-

Am 11.05.2014 gegen 20.50 Uhr befand sich eine Hamburgerin (w.37) mit ihrem Kleinkind am Bahnsteig im S-Bahnhaltepunkt Jungfernstieg. Aus noch nicht geklärten Gründen rollte die leere mitgeführte Kinderkarre plötzlich bis zur Bahnsteigkante und stürzte auf die S-Bahngleise. Der Triebfahrzeugführer (m. 57) einer einfahrenden S-Bahn der Linie S 1 leitete umgehend eine Schnellbremsung ein. Ein Überfahren der Kinderkarre konnte aber nicht mehr verhindert werden. Der Triebfahrzeugführer konnte seine Fahrt nicht mehr fortsetzen und wurde vor Ort abgelöst. Alarmierte Bundespolizisten waren zur Unfallaufnahme vor Ort. Einsatzkräfte der Feuerwehr konnten die Kinderkarre bergen. Für die Einsatzmaßnahmen musste das entsprechende S-Bahngleis für 40 Minuten gesperrt werden. Über Betriebsstörungen im S-Bahnverkehr können von der Bundespolizei keine Angaben gemacht werden. Rund 250 Fahrgäste mussten die S-Bahn im Haltepunkt Jungfernstieg verlassen; die S-Bahn wurde zur Untersuchung in ein Betriebswerk gefahren. Nach jetzigem Sachstand wurden durch die Schnellbremsung keine Fahrgäste verletzt.

Beteiligte Einsatzkräfte: Bundespolizei, Feuerwehr, Notfallmanager der S-Bahn. D ie weiteren Ermittlungen werden von der Bundespolizeiinspektion Hamburg geführt; weitere Auskünfte können zum jetzigen Zeitpunkt nicht erteilt werden.

Bundespolizeiinspektion Hamburg
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
Mobil 0172/4052 741
E-Mail: ruediger.carstens@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de



Quelle: news aktuell / dpa

STA-HH: Staatsanwaltschaft Hamburg erhebt Anklage gegen den ehemaligen Justizsenator Dr. Kusch

12.05.2014 | 11:56 Uhr

STA-HH: Staatsanwaltschaft Hamburg erhebt Anklage gegen den ehemaligen Justizsenator Dr. Kusch
   

Hamburg (ots) – Staatsanwaltschaft Hamburg erhebt Anklage gegen den ehemaligen Justizsenator Dr. Kusch

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat Anklage gegen den ehemaligen Justizsenator Dr. Kusch sowie gegen den weiteren Angeschuldigten Dr. S. wegen gemeinschaftlichen Totschlags der Frau M. und Frau W. in mittelbarer Täterschaft erhoben. Der Angeschuldigte Dr. Kusch ist Vorsitzender des Vereins SterbeHilfeDeutschland e. V. (StHD). Der Angeschuldigte Dr. S. ist Facharzt für Nervenheilkunde und regel-mäßig für den Verein als psychiatrischer Gutachter tätig. Bereits Anfang des Jahres 2012 hatten die Angeschuldigten sich entschlossen, einen Präzedenzfall in der „Sterbehilfe“, nämlich in Bezug auf eine Begleitung bis in den Tod, zu schaffen. Frau M. (81) und Frau W. (85) traten am 06.06.2012 dem Verein bei. Unmittelbar nach ihrem Beitritt wandten Frau M. und Frau W. sich an Dr. Kusch und teilten ihm mit, dass sie eine Selbsttötung erwögen. Dr. Kusch verwies sie an Dr. S. zur Erstellung eines Gutachtens über die Freiverantwortlichkeit der Sterbeentscheidung und „Wohlerwogenheit“ des Wunsches. Die Frauen vertrauten Dr. Kusch als dem Vorsitzenden des Vereins und aufgrund seiner früheren Stellung als Hamburger Justizsenator. Dr. S. führte die Begutachtung gegen ein Entgelt von 2.000,- EUR durch. Er stellte fest, dass die Betroffenen geistig und körperlich rege und sozial gut eingebunden waren und der Grund für ihren Wunsch allein ihre Angst vor dem Altern und dessen Folgen war Dr. S. erkannte, dass beide Damen grundsätzlich zu freiverantwortlichen Entschei-dungen fähig waren. Er entschied, dass sie für den von ihm gesuchten Präzedenzfall geeignet seien. Obwohl die Vereinssatzung eine Unterstützung zur Selbsttötung nur bei hoffnungsloser Prognose, unerträglichen Beschwerden oder unzumutbarer Behinderung vorsieht, die hier offensichtlich nicht vorlagen, und auch in diesen Fällen eine umfangreiche Vorabberatung fordert, beschrieb er fälschlicherweise in seinem am 13.09.2012 ausgefertigten Gutachten den Entschluss der Betroffenen als „wohlerwogen“. Entgegen seinem Auftrag als Arzt und Gutachter und entgegen den Grundsätzen des Vereins klärte er sie nicht auf, dass ihre Gründe für den Selbsttötungswunsch von der Vereinssatzung nicht erfasst waren und zeigte ihnen weder Alternativen noch Beratungsmöglichkeiten auf. Die Betroffenen vertrauten auf die ärztliche Bewertung des Dr. S. und nahmen an, ihre Selbsttötung sei ohne Alternative. Dr. S setzte Dr. Kusch vollumfänglich über die Vorgänge in Kenntnis. Gemeinsam beschlossen sie, die Selbsttötung von Frau M. und Frau W. in Anwesenheit des Dr. S. herbeizuführen. Es kam ihnen darauf an, in Hamburg eine justizielle Entschei-dung über einen Fall der „Hilfe zur begleiteten Selbsttötung“ zu erzwingen. Ihnen war bewusst, dass die Freiheit der Entscheidung von Frau M. und Frau W. mangels Aufklärung nicht ge¬währleistet war und dass die Betroffenen ihre Selbsttötung ohne die Unterstützung der Angeschuldigten nicht durchgeführt hätten. Dr. Kusch ließ die für die Selbsttötung empfohlene Überdosis des verschreibungs-pflichtigen Malariamedikaments Chloroquin durch seine Organisation beschaffen. Dr. Kusch suggerierte Frau M. und Frau W., dass ihr Tötungswunsch den Zielen des Vereins entspräche und ihr Handeln ohne Alternative sei. Auf die Versuche der Betroffenen, ihn telefonisch zu erreichen, reagierte er nicht. Stattdessen traf sich Dr. S. am 22.10.2012 ein weiteres Mal mit den Betroffenen. Hierbei regelte er die Verwendung des Vereinsbeitrages als Spende und riet ihnen – auch insoweit regelwidrig -, ihren Verwandten und Freunden nicht von ihrem Vorhaben zu berichten. Sie vereinbarten den 10.11.2012 als Todestag. Um das Geschehen formal abzusichern, ließen die Angeschuldigten den Betroffenen ein vorformuliertes Formblatt darüber zu¬kommen, dass sie von Dr. S. über einen möglichst sicheren Weg der Selbsttötung beraten worden seien. Zudem verfassten sie nach den Vorgaben des Dr. S. ein Schreiben, in dem sie festlegten, Entgiftungs- und Wiederbelebungsmaßnahmen seien unbedingt zu unterlassen. Das nach den Ethischen Grundsätzen des Vereins vorgesehene Gespräch über alle Möglichkeiten des Weiterlebens fand nicht statt. Als Dr. S. am 10.11.2012 in der Wohnung von Frau M. und Frau W. eintraf, besprach er mit ihnen die getroffenen Vor¬bereitungen für die Tötung. Frau M. zeigte sich darauf schmerzlich betroffen, weinte und haderte gemeinsam mit Frau W. mit ihrer Entscheidung. Erneut wurde Dr. S. deutlich, dass der Entscheidungsprozess der Betroffenen nicht abgeschlossen war. Um die Tötung dennoch durchzuführen, klärte er aber nicht darüber auf, dass seine Diagnose vom 13.09.2012 falsch war. Er fragte lediglich, ob man sich denn sicher sei, womit er gleichzeitig den Umstand, dass die Voraussetzungen für seine Assistenz vorlägen, außer Frage stellte. So suggerierte er ihnen erneut, dass ihre Entscheidung durchdacht und ohne Alternative sei. Entsprechend erklärten die Betroffenen sich zur Selbsttötung bereit und nahmen die Medikamente gemäß den Empfehlungen ein. Zwischen 14:16 Uhr und 14:22 Uhr stellte Dr. S. bei den Betroffenen den Eintritt der Bewusstlosigkeit fest. Hilfs- oder Rettungsmaßnahmen leitete er in dem Willen, den Todeseintritt herbeizuführen, nicht ein. Wenige Minuten später verstarben Frau M. und Frau W. infolge der kardiotoxischen Wirkung des Chloroquin. Dr. S. wartete eine weitere halbe Stunde, um sicher zu gehen, dass der Tod endgültig herbeigeführt war, und informierte erst dann die Feuerwehr, um die beabsichtigten strafrechtlichen Ermittlungen zu erreichen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeschuldigten nicht Hilfe zum Sterben leisteten, sondern selbst die Tatherrschaft über die Selbsttötung hatten und die Betroffenen nicht frei von Willensmängeln handelten.

Weitere Auskünfte werden zurzeit nicht erteilt. O-Töne werden gegenwärtig ebenfalls nicht gegeben.

§ 212 StGB – Totschlag (1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Frei-heitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. (2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

§ 25 StGB – Täterschaft (1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht. (2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Staatsanwaltschaft Hamburg
Pressestelle

Telefon: 040-42843-2108
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/justiz/staatsanwaltschaften/staat
sanwaltschaft/start.html



Quelle: news aktuell / dpa

POL-HH: 140512-1. Festnahmen nach Einbruchdiebstahl

12.05.2014 | 10:16 Uhr

POL-HH: 140512-1. Festnahmen nach Einbruchdiebstahl
   

Hamburg (ots) – Tatzeit: 11.05.2014, 23:55 Uhr Tatort: Hmb.-Lokstedt, Lokstedter Steindamm

Zwei Polen im Alter von 33 und 39 Jahren sind wegen Verdacht des Einbruchdiebstahls vorläufig festgenommen worden. Sie werden zur Zeit von Beamten des Landeskriminalamtes vernommen.

Ein Anwohner war mit seinem Hund im Lokstedter Steindamm unterwegs, als er verdächtige Geräusche aus einem Einfamilienhaus hörte. Kurz darauf beobachtete er zwei Männer, die mit prall gefüllten Taschen das Grundstück verließen. Der Zeuge ging zum Polizeikommissariat 23 und teilte seine Beobachtungen mit.

Drei Funkstreifenwagen fuhren zum Einsatzort. In der Hoheluftchaussee/Gärtnerstraße fielen den Beamten die beiden Tatverdächtigen auf und sie nahmen sie vorläufig fest. In den Taschen fanden die Polizisten Metallteile, die aus dem leer stehenden Haus stammen dürften. Am Tatort wurde ein offenstehendes Fenster festgestellt, durch das die Tatverdächtigen vermutlich ins Haus gelangt sind.

Die Ermittlungen dauern an.

Sw.

Rückfragen bitte an:

Polizei Hamburg
Polizeipressestelle, PÖA 1
Ulrike Sweden
Telefon: 040/4286-56210
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www.polizei.hamburg.de



Quelle: news aktuell / dpa

BPOL-HH: Alkoholisierter Mann bedroht DB-Mitarbeiter mit einem Messer-

11.05.2014 | 15:38 Uhr

BPOL-HH: Alkoholisierter Mann bedroht DB-Mitarbeiter mit einem Messer-
   

Hamburg (ots) – Alkoholisierter Mann bedroht DB-Mitarbeiter mit einem Messer-

Am 11.05.2014 gegen 04.40 Uhr nahmen Bundespolizisten einen stark alkoholisierten Mann (36) im Bahnhof Hamburg-Altona vorläufig fest. Zuvor bedrohte der Beschuldigte DB-Sicherheitsdienstmitarbeiter mit einem Messer (Gesamtlänge: 23 cm). Die DB-Mitarbeiter stellten den Mann schlafend im Bahnhof fest. Nachdem die Sicherheitskräfte den Mann geweckt hatten, zog dieser umgehend ein mitgeführtes Steakmesser aus seiner Jacke und bedrohte die eingesetzten DB-Mitarbeiter. Der Mann konnte überwältigt werden; die Bundespolizei wurde alarmiert. Polizeibeamte stellten das Messer sicher und führten den Beschuldigten dem Bundespolizeirevier im Bahnhof zu. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von zwei Promille. Der polnische Staatsangehörige bekam in einer Gewahrsamszelle ausreichend Gelegenheit zur Ausnüchterung. Gegen den Beschuldigten leiteten Bundespolizisten ein Strafverfahren ein. Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wurde der Mann wieder entlassen.

Bundespolizeiinspektion Hamburg
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
Mobil 0172/4052 741
E-Mail: ruediger.carstens@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de



Quelle: news aktuell / dpa

BPOL-HH: Per Haftbefehl gesucht – Festnahme im Hamburger Hauptbahnhof-

11.05.2014 | 14:56 Uhr

BPOL-HH: Per Haftbefehl gesucht – Festnahme im Hamburger Hauptbahnhof-
   

Hamburg (ots) – Per Haftbefehl gesucht – Festnahme im Hamburger Hauptbahnhof-

Am 11.05.2014 gegen 11.30 Uhr nahmen Bundespolizisten eine per Haftbefehl gesuchte Frau im Hauptbahnhof fest. Zuvor störte die 24-Jährige als Unbeteiligte immer wieder polizeiliche Maßnahmen einer Streife der Bundespolizei. Die Polizeibeamten kontrollierten die Personalien mehrerer Personen; die Gesuchte störte die polizeilichen Maßnahmen immer wieder durch lautes Schreien. Aufforderungen die Störungen zu unterlassen kam die „Ordnungsstörerin“ nicht nach. Da die 24-Jährige auch einem Platzverweis der eingesetzten Bundespolizisten nicht nachkam wurden die Personalien fahndungsmäßig überprüft. Ergebnis: Ausschreibung zur Festnahme. Seit Anfang März 2014 wurde die Verurteilte mit einem Haftbefehl wegen Leistungserschleichungen in mehreren Fällen (Fahren in öffentl. Verkehrsmitteln ohne Fahrschein) gesucht. Die estnische Staatsangehörige hat noch eine Freiheitsstrafe von 35 Tagen zu verbüßen. Bundespolizisten veranlassten die Zuführung der Gesuchten in eine Hamburger Haftanstalt.

Bundespolizeiinspektion Hamburg
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
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Quelle: news aktuell / dpa

BPOL-HH: Bundespolizisten am Hamburger Hauptbahnhof attackiert-

11.05.2014 | 13:20 Uhr

BPOL-HH: Bundespolizisten am Hamburger Hauptbahnhof attackiert-
   

Hamburg (ots) – Bundespolizisten am Hamburger Hauptbahnhof attackiert-

Am 10.05.2014 gegen 23.15 Uhr wurden zwei Bundespolizisten nach einer Kontrolle der Personalien von mehreren Personen der Punkerszene massiv bedrängt. Nur durch den Einsatz von Pfefferspray konnten weitere Attacken verhindert werden. Zuvor kontrollierte eine Streife der Bundespolizei vier offensichtlich alkoholisierte Jugendliche am Ausgangsbereich am Hauptbahnhof. Eine 15-Jährige kam der Aufforderung sich auszuweisen nicht nach und versuchte sich einer Kontrolle der Personalien zu entziehen.

Ein Polizeibeamter hielt die Jugendliche fest und wurde umgehend angegriffen. Die Beschuldigte schlug und trat (Springerstiefel mit Stahlkappen) umgehend auf den Bundespolizisten ein. Die Jugendliche wurde kontrolliert zu Boden gebracht und leistete weiterhin erhebliche Widerstandshandlungen durch Schlagen, Treten und Kratzen. Weiterhin schlug die Beschuldigte mit einer Bierflasche auf den Bundespolizisten ein.

Während der Widerstandshandlungen versuchte eine größere Personengruppe der Punkerszene die polizeilichen Maßnahmen zu verhindern. Nur durch den Einsatz von Pfefferspray konnte ein weiterer Bundespolizist weitere Angriffe aus der Personengruppe heraus verhindern. Die Jugendliche wurde unter weiteren Widerstandshandlungen dem Bundespolizeirevier zugeführt. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,88 Promille. Die Mutter der Beschuldigten konnte telefonisch nicht erreicht werden. Die 15-Jährige aus Hamburg- Heimfeld wurde dem Kinder – und Jugendnotdienst übergeben. Gegen die Jugendliche wurden entsprechende Strafverfahren (gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung) eingeleitet.

Ein Bundespolizsit erlitt Verletzungen an den Händen und Handgelenken.

Bundespolizeiinspektion Hamburg
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
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Quelle: news aktuell / dpa

BPOL-HH: Körperverletzung in Hamburger S-Bahn-

11.05.2014 | 13:10 Uhr

BPOL-HH: Körperverletzung in Hamburger S-Bahn-
   

Hamburg (ots) – Körperverletzung in Hamburger S-Bahn-

Nach jetzigem Sachstand der Hamburger Bundespolizei schlug ein alkoholisierter Mann (27) am 10.05.2014 gegen 07.00 Uhr in einer S-Bahn der Linie S 1 auf der Fahrt vom S-Bahnhaltepunkt Reeperbahn zum Hauptbahnhof mehrfach auf einen Fahrgast (m. 24) ein. Der Geschädigte wurde mit Gesichtsverletzungen in ein Krankenhaus verbracht.

Zuvor beschimpfte und belästigte der 27-Jährige grundlos Fahrgäste. Der Beschuldigte bespritzte Fahrgäste mit Bier, spuckte mehrfach auf den Boden der S-Bahn und belästigte überwiegend weibliche Fahrgäste. Nachdem der 24-Jährige mit einem weiteren Fahrgast versuchte den Beschuldigten zu beruhigen, wurde der Hamburger ohne Vorwarnung mit mehreren Faustschlägen in das Gesicht attackiert. Auch nach Halt der S-Bahn im Hauptbahnhof attackierte der 27-Jährige den Geschädigten am Bahnsteig weiter mit Schlägen.

Ein DB-Sicherheitsdienstmitarbeiter konnte weitere Angriffe verhindern und alarmierte die Bundespolizei. Der Beschuldigte wurde dem Bundespolizeirevier zugeführt. Der türkische Staatsangehörige gab die Tat nicht zu. Der 27-Jährige war offensichtlich alkoholisiert; ein Atemalkoholtest konnte nicht durchgeführt werden. Gegen den Beschuldigten leiteten Bundespolizisten ein Strafverfahren (Körperverletzung) ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann wieder entlassen.

Bundespolizeiinspektion Hamburg

Pressesprecher
Rüdiger Carstens
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Quelle: news aktuell / dpa