16.11.2015 – 16:31
Ludwigsburg (ots) – Gleich in zwei aufeinander folgenden Nächten schlugen zwei 18 und 19 Jahre alte Männer zu, als sie am Sonntag und Montag (08./09.11.2015) in ein Taxi stiegen, um den Fahrer bzw. die Fahrerin nach der Fahrt auszurauben. Während sie am Sonntag zu zweit vorgingen, wurden sie am Montag durch einen 25-jährigen Komplizen unterstützt. Auf diese Weise erbeuteten sie neben mehreren hundert Euro Bargeld und den Fahrzeugschlüsseln unter anderem auch die eingebauten Funkgeräte der Fahrzeuge, die sie mit Gewalt aus der Verankerung rissen.
Die beiden jungen Männer waren am Sonntag am Rotebühlplatz in Stuttgart in ein Taxi gestiegen und wurden durch den 54-jährigen Fahrer nach Böblingen gebracht. Sie lotsten den Mann in die Bergamastraße und ließen ihn gegen 03:10 Uhr auf Höhe des Fußwegs zur Amsterdamer Straße anhalten. Dort bedrohte ihn der 19-Jährige und forderte ihn auf seine Wertgegenstände auszuhändigen, während der 18-Jährige das Funkgerät entwendete. Anschließend ergriffen sie die Flucht.
In der darauf folgenden Nacht bestellten die nunmehr drei Verdächtigen ein Taxi zu einer Schule in die Danziger Straße und ließen sich zum Waldfriedhof bringen. Auf dem dortigen Parkplatz bedrohte einer von ihnen die 50 Jahre alte Fahrerin gegen 00:30 Uhr mit einer Glasflasche und verlangte ihre Geldbörse und die Autoschlüssel. Auch in diesem Fall wurde das Funkgerät herausgerissen und gestohlen. Im Zuge einer sofort eingeleiteten polizeilichen Fahndung konnte der 19-Jährige vorläufig festgenommen werden, während seinen Komplizen die Flucht gelang. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart beantragte beim zuständigen Amtsgericht einen Haftbefehl, den der Richter am Dienstag erließ und in Vollzug setzte. Der junge Mann räumte die Taten ein und benannte zudem seine Mittäter. Mit richterlichem Beschluss durchsuchten die Beamten der Kriminalpolizeidirektion Böblingen am Donnerstag (12.11.2015) deren Wohnungen. Da bereits ein Haftbefehl gegen sie bestand, wurden sie vorläufig festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt. Er erließ den Haftbefehl und wies auch sie in eine Justizvollzugsanstalt ein.
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