IM-MV: Kofinanzierungsprogramm der Landesregierung/Innenminister Lorenz Caffier: Finanzielle Unterstützung für weitere 28 Investitionsvorhaben

13.11.2015 – 11:02

ein Dokument zum Download

Schwerin (ots) – Der interministerielle Vergaberat zur Gewährung von Finanzhilfen aus dem Kofinanzierungsfonds hat im Oktober 2015 zum neunten Mal seit Bestehen des Förderprogrammes getagt. Auf der Sitzung wurden für weitere 28 kommunale Investitionsvorhaben Fördermittel i. H. v. rund 4,44 Mio. EUR bestätigt. Im Ergebnis werden diese Förderungen ein Investitionsvolumen von rund 15,7 Mio. EUR auslösen. Damit wurde nunmehr für insgesamt 308 Anträge seit Auflegung des Förderprogramms im Jahr 2012 ein Fördervolumen von rd. 44,23 Mio. EUR bestätigt. Die Kommunen konnten so bislang Investitionen in Höhe von rund 183 Mio. EUR u.a. für den Wegebau in ländlichen Regionen, für städtebauliche Vorhaben, für den Sportstättenbau, für Kindertagesstätten und Schulen oder für Technik und Bauvorhaben im Brandschutz auslösen.

Innenminister Lorenz Caffier: „Der Kofinanzierungsfonds ist ein Erfolgsmodell für die Kommunen. Der Fonds erfüllt seine Funktion und die hohe Zahl der bereits bewilligten Investitionsmaßnahmen zeigt, dass er von den Kommunen auch gut angenommen wird. Mit diesem Programm unterstützen wir Kommunen, die aufgrund ihrer Finanzlage sonst nicht von verschiedenen Investitionsprogrammen des Landes, des Bundes oder der EU profitieren könnten, weil ihnen das Geld für den Eigenanteil fehlt.“

Zur Kofinanzierung kommunaler Investitionen stellt das Land einmalig, zusätzlich und außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes 50 Mio. EUR über das Kofinanzierungsprogramm zur Verfügung. Über die Anträge entscheidet das Ministerium für Inneres und Sport auf Grundlage des Votums des interministeriellen Vergaberates. Anträge können Kommunen bis Anfang 2016 stellen. Aus dem Programm stehen jetzt noch rund 6,77Mio. EUR zur Verfügung. Nach der Richtlinie zur Gewährung von Finanzhilfen sind Zuwendungsempfänger aus dem Fonds kreisangehörige Gemeinden, Ämter und Zweckverbände. Eine Förderung setzt auch voraus, dass der Haushalt sparsam und wirtschaftlich geführt wird und alle Einnahmequellen in vertretbarem Umfang ausgeschöpft werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Die „Richtlinie für die Gewährung von Finanzhilfen aus dem Kofinanzierungsprogramm“ ist im Amtsblatt M-V Nr. 31 veröffentlicht sowie auf der Homepage des Innenministeriums www.im.mv-regierung.de unter der Rubrik „Kommunales“. Dort ist auch regelmäßig nach Entscheidung des Vergaberates eine Übersicht aus dem Kofinanzierungsfonds abrufbar.

Anlage: Übersicht über die geförderten Investitionsmaßnahmen der neunten Sitzung des Vergaberates

Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich@im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

Quelle: news aktuell / dpa