12.11.2015 – 13:59
Dortmund (ots) – Lfd. Nr.: 1614
Ein behördlich angebotenes Verwarnungsgeld kann der betroffene Bürger annehmen – oder eben nicht. So wie in diesem besonders kuriosen Fall, indem ein Autofahrer sich zu Unrecht dem Vorwurf ausgesetzt sah, in der Öffentlichkeit uriniert zu haben. Die Wahrheit schilderte er der Polizei schriftlich.
Der 57-jährige Kölner war am 10. Oktober 2014 mit seinem VW Golf auf der A 1 in Richtung Bremen unterwegs. Auf dem Parkplatz Klosterholz unterbrach er seine Fahrt für einen kurzen Zwischenstopp. Eigenen Angaben zufolge ging er ins „Grüne“, um abseits von möglichen Passanten zu sein. Dieses auffällige Verhalten entging auch den anwesenden Polizeibeamten nicht. Der Umstand, dass der Kölner zudem beide Hände im Schrittbereich hatte, erhärtete den Verdacht des unerlaubten Urinierens in der Öffentlichkeit. Im weiteren Verlauf erhielt der 57-Jährige für den Verstoß eine Zahlungsaufforderung für das Verwarnungsgeld.
Doch zahlen wollte der 57-Jährige nicht. Stattdessen stellte er der Polizei schriftlich den nach eigenen Angaben wahren Grund für seinen Zwischenstopp dar. So diente die Fahrt zum Parkplatz nicht dem Urinieren, sondern dem Entfernen eines zuvor angebrachten Genitalrings. Dieser verursachte mittlerweile ein unangenehmes Gefühl in der unteren Körperregion und hätte dem Kölner zufolge die eigene Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können. Daher unterbrach er seine Fahrt und legte am Rand des Parkplatzes Hand an – und das im wahrsten Sinne des Wortes. Doch dieser Befreiungsversuch des eigenen Körperteils wirkte auf die Polizisten wie der bereits erwähnte Verstoß des öffentlichen Urinierens. Zumal sich der Kölner vor Ort nicht zu seinen wahren Beweggründen äußerte. Daher übergaben sie dem 57-Jährigen im Anschluss die Zahlungsaufforderung.
Einige Tage später folgte der schriftliche und zugegebenermaßen sehr offenherzige Einwand des Betroffenen. Zwar hatten die Beamten bereits zahlreiche Schutzbehauptungen gehört, diese brisante Offenlegung der eigenen Intimsphäre überraschte sie dennoch. Sie glaubten den Äußerungen des Mannes und das Verwarnungsgeld entfiel.
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