BPOLI LUD: Haftbefehle vollstreckt

12.11.2015 – 12:44

Görlitz (ots) – Bereits in der vergangenen Nacht wurde bei Kodersdorf ein 33-Jähriger festgenommen. Der im polnischen Bielice (Bielitz) wohnende Mann wurde gleich mit zwei Haftbefehlen gesucht. Beide Haftbefehle waren von der Staatsanwaltschaft Cottbus ausgestellten worden. Der erste Haftbefehl beruhte auf einer Verurteilung wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls durch das Amtsgericht Cottbus im Jahr 2011. Die Verurteilung, auf deren Grundlage der zweite Haftbefehl erlassen worden war, erfolgte ebenfalls wegen Diebstahls und zusätzlich wegen Sachbeschädigung. Zufälligerweise wurde dieses Urteil des Cottbuser Amtsgerichts am Tag der gestrigen Festnahme genau ein Jahr alt. Insgesamt hätte der Festgenommene durch die Zahlung von 1890,00 Euro einen Gefängnisaufenthalt vermeiden können. Er entschied sich jedoch für die kommenden Tage 189 Tage für die Justizvollzugsanstalt.

Dem Beispiel und dem Weg des polnischen Bürgers folgte später ein Görlitzer. Die Festnahme des Mannes erfolgte am Nachmittag auf der Autobahnzufahrt Görlitz in Richtung Polen, als dieser mit seinem VW Golf unmittelbar auf der Fahrbahn hielt und telefonierte. Als die Beamten ihre Kontrolle durchführten, stellten sie zunächst fest, dass die Fahrerlaubnis des Fahrzeugführers durch die zuständige Verwaltungsbehörde entzogen worden war. Der vorgelegte Führerschein wurde somit sichergestellt. Obendrein wurde Anzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet. Eine Weiterfahrt wäre allerdings aus einem anderen Grund nicht möglich gewesen. Gegen den Schwarzfahrer lagen gleichfalls zwei Haftbefehle einer Staatsanwaltschaft vor. Beide Haftbefehle sind durch die Görlitzer Anklagebehörde Ende September ausgefertigt worden. Während die erste Verurteilung des Amtsgerichts Görlitz wegen Sachbeschädigung erfolgte, erfolgte die zweite wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis… Die Höhe der Gesamtgeldstrafe beträgt 3.374,50 Euro einschließlich Gebühren und Auslagen. „Umgerechnet“ bedeutet das im Fall des 57-Jährigen 130 Tage Freiheitsentzug.

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Quelle: news aktuell / dpa