12.11.2015 – 10:24
Dortmund (ots) – Lfd. Nr.: 1609
…ist nicht immer der Richtige!
Das musste gestern Abend (11.11.) auch ein 47-jähriger Dortmunder feststellen, als er von der Polizei angehalten wurde, sein Fahrzeug sichergestellt, der Führerschein eingezogen und eine Blutprobe entnommen wurde.
Doch zurück zum Anfang: Ein 45-jähriger Dortmunder fuhr gegen 19.15 Uhr mit seinem Auto auf der A 45 in Fahrtrichtung Oberhausen. Im Autobahnkreuz A 45 / A 40 fuhr ein Rollerfahrer (Piaggio) verhältnismäßig langsam auf die A 45 auf. Irritiert über einen Rollerfahrer mit einem Versicherungskennzeichen vor sich, setzte der Dortmunder zum Überholen an und nutzte die Ausfahrt Dortmund Hafen. Im Rückspiegel beobachtete er den Roller und bemerkte, dass auch er diese Ausfahrt nutzte.
Der Dortmunder alarmierte die Polizei. Er behielt den Rollerfahrer weiter im Visier, hierzu ließ er sich von ihm überholen, damit er an ihm „dran bleiben“ kann. Den Polizeibeamten, die den Rollerfahrer an der Mallinckrodtstraße in Dortmund anhalten konnten, schilderte der Zeuge dass er teilweise mit 70 km/h hinter Schlangenlinien fahrenden Zweirad hinterher eilen musste.
Auf Befragen gab der Piaggio-Fahrer, ein 47-jähriger Dortmunder, den Polizisten gegenüber an, dass er von Dortmund-Marten aus lediglich auf dem kürzesten Weg in die Innenstadt wollte. Dass er dabei über eine Autobahn gefahren sei, war ihm angeblich nicht bewusst.
Bei der Überprüfung seiner Personal- und Fahrzeugpapiere konnte der Mann keine Betriebserlaubnis für den Roller vorlegen. Auch ein Versicherungsnachweis fehlte, allerdings übergab er den Polizeibeamten seinen Führerschein.
Aber das war auch keine so gute Idee, wie sich bei der Überprüfung der Führerscheindaten herausstellen sollte: Dem 47-Jährigen war die Fahrerlaubnis bereits entzogen worden, so dass er theoretisch nicht im Besitz eines Führerscheins sein darf. Das Dokument wurde sichergestellt, die Weiterfahrt untersagt. Eine Überprüfung auf Echtheit steht noch aus.
Doch auch hier war die Kontrolle noch lange nicht beendet: Die Beamten mussten schließlich noch klären, warum der Mann mit einem Roller der eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschreiten darf und nur ein Versicherungskennzeichen trägt, mit 70 km/h – so wie der Zeuge sagt – unterwegs war. Also stellten die Polizisten den Roller sicher, um ihn durch deinen Sachverständigen überprüfen zu lassen.
…und dann waren da noch die Schlangenlinien: Unter voller Ausnutzung des rechten Fahrstreifens und des Seitenstreifens der Autobahn – laut Zeuge – war der Mann bis zur Mallinckrodtstraße gefahren. Hier bot es sich an, den Dortmunder nach dem Verzehr alkoholischer Getränke zu befragen und einen Alkoholtest durchzuführen. Als dieser negativ verlief, stellten die Beamten die Frage nach dem Genuss von Betäubungsmitteln und schlossen einen Drogentest an. Dieser verlief dann auch wie erwartet positiv.
Kommen wir zurück zur Einlassung des Rollerfahrers, der den kürzesten Weg in die Dortmunder Innenstadt nutzen wollte: In diesem Fall wäre es tatsächlich ein kurzer Weg gewesen – allerdings war es definitiv der Falsche! Ab jetzt wird der Dortmunder die Innenstadt nur noch mit einem Taxi, ÖPNV, Rad oder zu Fuß erreichen können – und das nicht unbedingt auf dem kurzen Weg!
Die Ermittlungen zur Fahrerlaubnis, der Echtheit des Führerscheins, dem Nichtvorliegen der Betriebserlaubnis und zu dem fehlenden Versicherungsnachweis, sowie die Untersuchung BTM im Blut, Untersuchung des Rollers und den Kennzeichen dauern an.
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Cornelia Weigandt
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