FW-LFVSH: Freitag, der 13. ist Rauchmeldertag!

10.11.2015 – 12:42

Kiel (ots) – Freitag, der 13. Juni ist bundesweiter Rauchmeldertag Bei einem Brand ist vieles abgesi-chert: das Auto, das eigene Haus, das Inventar. Alles ist ersetzbar. Doch wie sieht es mit unserem Leben aus? Wer beschützt bei einem Brand in den eigenen vier Wänden mein Leben und das meiner Familie? Rauchmelder! Deswegen gibt es mittlerweile in 13 Bun-desländern eine gesetzlich vorgeschriebene Rauchmelderpflicht – seit nunmehr zehn Jahren auch in Schleswig-Holstein. Viele Vermieter sind ihren Pflichten zur Installation von Rauchmeldern bereits nachgekommen. Wohnungs- und Hauseigentümer, die ihr Ei-gentum selbst bewohnen, sind vereinzelt jedoch noch immer nicht ausreichend informiert. Deshalb stehen sie beim diesjährigen Rauchmeldertag am 13. November 2015 im Vor-dergrund.

In Zusammenarbeit mit dem Stadtfeuerwehrverband Neumünster informiert der Landes-feuerwehrverband Schleswig-Holstein am Freitag, dem 13.11.2015 von 8:30 Uhr bis 20 Uhr an einem Infostand in der neuen „Holsten-Galerie“ in Neumünster über alle Fragen rund um das Thema Heimrauchmelder.

Worauf beim Kauf eines Rauchmelders geachtet werden sollte

Rauchmelder müssen mit dem CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sein. Aufgrund der Tatsache, dass das CE-Zeichen an einem Rauch-melder aber keine Aussage über dessen Qualität trifft, sondern nur besagt, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf, gibt es seit 2012 das unabhängige Qualitätszei-chen „Q“. Rauchmelder mit dem „Q“ werden einer erweiterten Qualitätsprüfung unterzo-gen. Sie werden auf ihre Langlebigkeit geprüft, weisen eine deutliche Reduktion von Fal-schalarmen auf, haben eine erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse, und eine fest eingebaute Batterie, die über eine Lebensdauer von mindestens 10 Jahren verfügt

Wie und wo Rauchmelder installiert werden müssen

Rauchmelder müssen in Kinder- und Schlafzimmern sowie in Fluren angebracht werden. Damit die Melder vom Brandrauch ungehindert erreicht werden und so schon Brände in der Entstehungsphase erkennen können, ist es wichtig, dass sie an der Decke möglichst in der Raummitte angebracht werden. Wer über eine Wohnung oder ein Haus mit mehre-ren Etagen verfügt, sollte auch den Keller bzw. den Dachboden nicht vergessen.

Regelmäßige Wartung

Der beste Rauchmelder kann im Ernstfall nicht funktionieren, wenn z. B. die Batterie leer oder der Rauchmelder stark verschmutzt ist. Daher ist eine regelmäßige Wartung unbe-dingt notwendig. Eigentümer, die ihre Wohnung oder ihr Haus selbst bewohnen, sind für die Funktionsfähigkeit ihrer Rauchmelder persönlich verantwortlich. Die Wartung beinhal-tet u. a. das Drücken der Prüftaste nach Herstellerangaben, um zu schauen, ob die Bat-terie und der Alarmgeber noch funktionieren. Des Weiteren sollte auch genau kontrolliert werden, ob die Öffnungen am Rauchmelder frei von Staub und Flusen sind. Unabhängig vom Drücken der Prüftaste ist ein Batteriewechsel erforderlich, wenn der Rauchmelder einen Warnton aussendet. Ein Merkblatt zur korrekten Installation von Rauchmeldern finden Sie unter http://www.lfv-sh.de/fileadmin/download/merkblaetter/Merkblatt_Rauchmelder.pdf

Rückfragen bitte an:

Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein
Holger Bauer
Pressesprecher
Telefon: 0431 / 603 2195
Mobil: 0177 / 2745486
E-Mail: bauer@lfv-sh.de
http://www.lfv-sh.de

Quelle: news aktuell / dpa