09.11.2015 – 14:53
Hamburg (ots) – Bei der Ausreisekontrolle am Flughafen Hamburg konnte die Bundespolizei gestern einen Haftbefehl gegen einen österreichischen Staatsangehörigen vollstrecken. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte den Mann im November 2014 zur Festnahme ausgeschrieben.
Am Sonntagmorgen wollte ein 36-jähriger Österreicher vom Flughafen Hamburg aus in die Türkei nach Istanbul fliegen. Beim Passieren der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle legte der Mann dem Bundespolizisten seinen Reisepass vor.
Eine fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Hamburg zur Festnahme. Der Mann war Ende 2013 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu 250,00 Euro Geldstrafe verurteilt worden, hinzu kamen 1081,84 Euro Kosten.
Der 36-Jährige konnte den offenen Betrag von 1331,84 Euro noch vor Ort begleichen und durfte im Anschluss seine geplante Reise fortsetzen. Eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen blieb dem Österreicher damit erspart.
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