03.11.2015 – 14:49
Delmenhorst (ots) – Fahrbahnverschmutzungen aufgrund der alljährlichen Maisernte sind ein wiederkehrendes Problem im Straßenverkehr und verärgern viele Verkehrsteilnehmer. Durch das Abfahren der Ernte mit landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen kommt es immer wieder zu Verschmutzungen auf den Fahrbahnen und einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. Die Gefährlichkeit der verunreinigten und daher rutschigen Fahrbahn ist nicht zu unterschätzen. Wird die hinterlassene Erde durch Regen nass, bildet sich ein rutschiger Belag, der der Gefährlichkeit von Eisglätte nicht nachsteht. Dies zeigt auch ein Verkehrsunfall am Wochenende in Ovelgönne. Ein Motorradfahrer verlor auf der verunreinigten, glatten Fahrbahn die Kontrolle über sein Motorrad und stürzte. Der Verkehrsunfall ist glücklicherweise glimpflich ausgegangen, weil eine entsprechende Beschilderung mit Geschwindigkeitstrichter auf 30 km/h eingerichtet war und die Fahrbahnreinigung bereits begonnen hatte. Nicht nur herangetragene Beschwerden, sondern auch das Ziel einen schweren Verkehrsunfall zu verhindern, veranlasst die Polizei zu intensiveren Kontrollen und Ermittlung der Verantwortlichen. Die Polizei weist daher darauf hin, dass Gefahrenstellen umgehend beseitigt oder gekennzeichnet werden müssen. Warnhinweise in Form von aufgestellten Schildern oder das Einrichten eines Geschwindigkeitstrichters wären Möglichkeiten, um Verkehrsteilnehmer auf die Verschmutzungen aufmerksam zu machen. Lobenswerte Beispiele wurden durch die Polizei beobachtet. Einzelne Landwirte spülen die Reifen und den Anhänger vor dem Verlassen der Weiden mit Wasser ab. Die hierfür genutzten Wassertanks stehen teilweise direkt an der Weidezufahrt. Hierdurch wird sowohl die Verschmutzung als auch die anschließende Reinigung der Straße vermieden. Bei nicht ordnungsgemäß ausgeschilderten Gefahrenstellen und dem Hinterlassen einer verschmutzten Fahrbahn droht dem Verantwortlichen ein Verwarn- oder Bußgeld. Wenn durch die verschmutzte Fahrbahn ein Verkehrsunfall verursacht wird, muss der Verantwortliche neben einem Ordnungswidrigkeitenverfahren auch mit versicherungsrechtlichen Vorwürfen rechnen. Gegebenenfalls werden zudem zivilrechtliche Ansprüche wie Schmerzensgeld oder Schadensersatzanforderungen an den Landwirt herangetragen.
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Melissa Oltmanns
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