Attacke mit Schere – 22-Jähriger in Untersuchungshaft

Attacke mit Schere – 22-Jähriger in Untersuchungshaft

LITZENDORF, LKR. BAMBERG. Wegen eines versuchten Tötungsdeliktes ermitteln Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Bamberg gegen einen 22-Jährigen aus dem Landkreis Bamberg. Am frühen Samstagmorgen war der Mann in das Haus eines Litzendorfers eingedrungen und attackierte ihn mit einer Schere.

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Bamberg


Kurz vor 2.30 Uhr suchte der 22-Jährige das Wohnhaus seines gleichaltrigen Bekannten im Gemeindebereich Litzendorf auf und verschaffte sich über eine zertrümmerte Glastür Zutritt zum Haus. Im Obergeschoss traf er dabei auf einen 67-jährigen Bewohner, den der zu Boden schubste. Der ebenfalls anwesende Bekannte des Täters, der auf die Rangelei im Haus aufmerksam wurde, ging schließlich dazwischen. Im Verlauf der nun folgenden Auseinandersetzung ergriff der Eindringling eine Schere aus der Wohnung und verletzte damit den jungen Hausbewohner am Hals. Außerdem fügte er seinem Opfer noch Schläge gegen den Kopf zu, bevor er die Flucht ergriff und über den Balkon aus dem Haus flüchtete.


Nach kurzer Fahndung festgenommen

Ein Notarztteam transportierte den 22-jährigen Hausbewohner mit schweren Stichverletzungen in ein Krankenhaus. Eine sofortige Fahndung nach dem Täter, an der sich mehrere Polizeistreifen beteiligten, zeigte bereits kurze Zeit später Erfolg. Polizisten nahmen den 22-jährigen Mann an seiner Wohnung vorläufig fest. In seinen Räumen entdeckten die Beamten zudem kleinere Mengen verschiedener Drogen.


U-Haftbefehl erlassen

Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Bamberg nahmen die Ermittlungen hinsichtlich eines versuchten Tötungsdeliktes auf. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erging noch am gleichen Tag gegen den Täter Untersuchungshaftbefehl. Mittlerweile sitzt er in einer Justizvollzugsanstalt ein. Die Hintergründe für seine Tat müssen die Ermittler noch klären. Das Ergebnis einer Blutuntersuchung soll nun zeigen, ob der 22-Jährige bei der Tat womöglich unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stand.



Quelle: Bayerische Polizei