01.11.2015 – 16:43
Einbeck (ots) – Der Beschuldigte erwirbt einen Pkw. Zur Überführung lässt er, den nicht zugelassenen Pkw, abschleppen und lenkt diesen während der Fahrt. Aufgrund des fehlenden Nothilfegedankens ist der Pkw jedoch zulassungs-, steuer- und versicherungspflichtig. Eine Strafanzeige wurde gefertigt. urb
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