01.11.2015 – 09:28
Stadthagen (ots) – In der Nacht vom 30.10.2015 auf den 31.10.2015 wurde in Stadthagen ein 33-jähriger Kleinkraftradfahrer kontrolliert. Es wurde festgestellt, dass der Bad Oeyenhauser nicht im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis ist. Weiterhin gab er an, noch nie eine Fahrerlaubnis besessen zu haben und seit über einem Jahr regelmäßig mit seinem Kleinkraftrad die Strecke zwischen seinem Wohnort bis nach Stadthagen zu pendeln. Ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet.
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