29.10.2015 – 11:21
Brake (ots) – Beamte der Wasserschutzpolizei Brake stellten gestern im Rahmen einer Kontrolle fest, dass ein Binnenmotorschiff ohne erforderliche Fahrtauglichkeitsbescheinigung (technische Zulassung zum Verkehr) die Weser befuhr.
Nach den Bestimmungen der Binnenschiffsuntersuchungsordnung hätte der 34-jährige niederländische Schiffsführer mit seinem Fahrzeug nur bis Oldenburg oder Bremen fahren dürfen.
Die Ermittler leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Kapitän ein. Ihn erwartet nun eine Geldbuße von bis zu 250 Euro. /geh
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