BPOL-F: Vollstreckung eines Haftbefehls führt zur Aufklärung eines Diebstahls

28.10.2015 – 13:05

Frankfurt/Main (ots) – In den Morgenstunden vollstreckten die Beamten der Bundespolizei bei einem 19- Jährigen im Frankfurter Hauptbahnhof einen Haftbefehl. Zeitgleich leiteten sie gegen ihn Ermittlungen wegen eines räuberischen Diebstahls ein.

Die Beamten bemerkten den 19-Jährigen im Gleisbereich des Hauptbahnhofs und stellten fest, dass ein Haftbefehl des Amtsgerichts Dippoldiswalde zur Sitzungshaft wegen schwerer Brandstiftung besteht. Vor einigen Monaten erschien der 19- Jährige nicht zu der anberaumten Gerichtsverhandlung. Er wird am heutigen Tag dem Haftrichter vorgeführt.

Während die Beamten den 19- Jährigen zur Wache brachten, kam ein Geschädigter auf die Beamten zu und gab an, dass ihm der Festgenommene das Handy entwendet hat.

Im Rahmen der Ermittlungen klärten die Beamten auf, dass der 19- Jährige dem schlafenden Geschädigten das Handy aus der Jackentasche entwendete. Als der Geschädigte dies bemerkte und den 19- Jährigen zur Rede stellte, zückte dieser ein Messer, bedrohte den Geschädigten und entfernte sich von ihm. Bei der Durchsuchung stellten die Beamten das Messer und das Handy sicher. Neben der schweren Brandstiftung, droht dem 19- Jährigen ein weiteres Strafverfahren wegen des räuberischen Diebstahls.

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Quelle: news aktuell / dpa