POL-NOM: Richtigstellung / Vorfahrt missachtet / 8.000 Euro Sachschaden

28.10.2015 – 11:35

Bad Gandersheim (ots) – ursprüngliche Pressemeldung vom 26.10.2105, 12.32 Uhr

37581 Bad Gandersheim, Albert – Rohloff – Straße / Hildesheimer Straße

Freitag, 23.10.2105, 14.15 Uhr

BAD GANDERSHEIM (Han) Die Vorfahrt eines PKW – Fahrers, der die Hildesheimer Straße stadtauswärts befuhr, missachtete ein 25 jähriger Fredener am Freitagmittag gegen 14.15 Uhr. Der junge Mann war von der Albert – Rohloff – Straße nach links abgebogen und hatte den von rechts kommenden Autofahrer aus Duderstadt übersehen. Bei dem Unfall entstand an den beteiligten Auto ca. 8.000 Euro Sachschaden.

Richtigstellung

Bei der Pressemeldung ist ein bedauerlicher Irrtum aufgetreten. Da der aus Duderstadt kommende Autofahrer nicht stadtauswärts sondern stadteinwärts gefahren ist, hat dieser die Vorfahrt des von rechts kommenden Fredeners missachtet. An der Einmündung Albert – Rohloff – Straße / Hildesheimer Straße gilt die Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“.

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Quelle: news aktuell / dpa