26.10.2015 – 12:32
Oldenburg (ots) – Gegen einen 60 jährigen Mann aus der Gemeinde Wardenburg wurde ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung eingeleitet:
Ende Juli war der Mann mit einem Pkw auf der Bundesautobahn A 2 (Brandenburg) in eine Geschwindigkeitskontrolle geraten. Er fuhr 29 km/h zu schnell. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu dieser Verkehrsordnungswidrigkeit teilte der Fahrer der Verfolgungsbehörde mit, dass nicht er, sondern ein 90 jähriger Bekannter, gefahren sei. Aufgrund der nicht plausiblen Erklärungen und der fehlenden Übereinstimmung der Lichtbilder wurde jetzt gegen den 60-jährigen ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung gem. § 164 Abs. 2 Strafgesetzbuch eingeleitet, da er eine andere Person fälschlicherweise bei der Behörde angegeben hat. Außerdem wurde der 60-jährige im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen als Fahrer des zu schnell fahrenden Pkw ermittelt und muss mit einer Geldbuße in Höhe von 80 Euro plus Gebühren rechnen. Der Fahrer hat keine Ausführungen dazu gemacht, warum er falsche Angaben gemacht hat.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich Verfolgungsbehörden und die Polizei unterrichten und gemeinsame Ermittlungen anstellen, um verantwortliche Fahrzeugführer zu ermitteln. Falsche Angaben gegenüber der Verfolgungsbehörde können neben der eigentlichen Geldbuße noch ein Strafverfahren mit einer Geldstrafe nach sich ziehen.
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