POL-DO: Dortmund, Paul-Winzen-Straße Eigene Beute wurde zum Verhängnis – Festnahme

26.10.2015 – 12:25

Dortmund (ots) – Lfd. Nr.: 1527

Alkohol ist nicht unbedingt der Gesundheit förderlich. Aber der Polizei Dortmund half er im vorliegenden Fall am vergangenen Samstagvormittag (25. Oktober), gegen 10.00 Uhr, mehrere Diebstähle aufzuklären.

Und so trug es sich zu:

Beamte der Polizeiwache Nord nahmen sich eines offensichtlich hilflosen Mannes an. Dieser lag auf dem Parkplatz des Auslandsinstitutes an der Paul-Winzen-Straße. Durch seine offensichtliche Trunkenheit war dieser kaum in der Lage aufzustehen. Vorsichtshalber riefen die Einsatzkräfte einen Rettungswagen hinzu, der jedoch schnell Entwarnung hinsichtlich eines medizinischen Notfalls geben konnte.

Bei der Suche nach Ausweispapieren stellten die Polizisten Interessantes fest. Sie fanden in „seiner“ Reisetasche mehrere Gegenstände, die eher einer anderen Person, als dem vor ihren Augen schwankenden Mann zuzuordnen war. Der 18-jährige Tatverdächtige versuchte den Beamten vergeblich, soweit es sein Zustand zuließ, zu erklären dass die Gegenstände ihm gehören. Im Verlauf der Ermittlungen gelang jedoch sehr schnell der Nachweis, dass es sich bei den Gegenständen um Beutestücke aus Eigentumsdelikten handelte. Der Diebstahl eines Mobiltelefons, eines Tablets und der versuchte Diebstahl einer Arzttasche konnten somit geklärt werden.

Der Inhalt der Reisetasche, in der sich das Tablet befand, wurde dem 18-Jährigen offenkundig zum Verhängnis. In dieser befand sich noch eine halbe Flasche an Hochprozentigem. Der Tatverdächtige hat sich diese Spirituosen noch in Tatortnähe schmecken lassen. Dies versetzte ihn letztendlich in den Zustand, in dem ihn die Beamten vorfanden.

Der junge Mann (ohne festen Wohnsitz) wurde vorläufig festgenommen und in das Polizeigewahrsam gebracht. Der Besitzer des Tablets wurde ermittelt. Er freute sich sichtlich über die Rückgabe des Diebesgutes. Ob dies zukünftig dazu führt, dass dieser nun immer präventiv eine Flasche Schnaps zur Klärung von Straftaten einpackt, darf dahingestellt bleiben. Die polizeilichen Maßnahmen dauern zurzeit noch an.

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Quelle: news aktuell / dpa