21.10.2015 – 15:43
Köln (ots) – Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in seiner heutigen (21. Oktober) Entscheidung die Beschwerde des Kölner Polizeipräsidenten gegen den Beschluss des VG Köln vom 14.10.2015 zurückgewiesen. Der Beschluss ist unanfechtbar. Die Organisatoren und Teilnehmer der Versammlung „Köln 2.0“ dürfen damit am kommenden Sonntag (25. Oktober) eine Standkundgebung im Kölner Stadtgebiet abhalten. Diesbezüglich wird zurzeit das Anhörungsverfahren mit dem Anmelder durchgeführt.
Parallel dazu hat gestern Nachmittag (20. Oktober) die Organisation KöGiDa ebenfalls für den 25. Oktober eine Versammlung angemeldet. Hier steht noch ein Gespräch mit dem Anmelder aus.
Aufgrund der Vielzahl von Versammlungen und Veranstaltungen am 24. und 25. Oktober im Bereich der Kölner Innenstadt und des Stadtteils Deutz wird es mit großer Wahrscheinlichkeit zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen kommen. Die Polizei Köln wird zeitnah über die Verkehrssituation informieren. (af)
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