19.10.2015 – 13:48
Klingenthal (ots) – Viele glauben, dass es mit der Zahlung des sogenannten erhöhten Beförderungsentgeltes in Höhe von 60 Euro erledigt ist, wenn man im Zug ohne Fahrschein angetroffen wird. Dass dies nicht immer so ist, bekam nun auch ein 20-jähriger Vogtländer zu spüren. Gegen ihn lag ein Haftbefehl wegen Erschleichen von Leistungen – so lautet der Straftatbestand der im Volksmund als „Schwarzfahren“ bezeichneten Handlung – vor. Diesen vollstreckten am vergangenen Samstag, dem 17. Oktober 2015, Beamte der gemeinsamen Fahndungsgruppe von Bundes- und Landespolizei. Die vorgesehene Einlieferung in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt für angedrohte zehn Tage konnte der wohnsitzlose junge Mann nur dadurch verhindern, indem er vor Ort die im Haftbefehl genannte Geldstrafe in Höhe von 130 Euro entrichtete.
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