17.10.2015 – 11:48
Ulm (ots) – Beamte des Polizeireviers Riedlingen wollten am Freitagabend gegen 18.00 Uhr den Führerschein eines Mannes aus Langenenslingen beschlagnahmen. Da der Mann seinen Führerschein noch nicht in amtliche Verwahrung gegeben hatte, ordnete die zuständige Behörde die Beschlagnahme an. Der Mann kam jedoch mit seinem Auto nach Hause, als die Beamten nach seinem Fahrzeug fahndeten. Er gab den Verstoß zu, gefahren zu sein. Nun kommt zum Fahrverbot noch eine Anzeige bei der Ravensburger Staatsanwaltschaft hinzu.
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