15.10.2015 – 11:59
Ulm (ots) – Der Gaststättenbesucher hatte kurz vor 3 Uhr die Wirtschaft verlassen. Ein anderer beobachtete, dass er betrunken in sein Auto stieg und wegfahren wollte. Der Zeuge handelte richtig und verständigte sofort die Polizei. Noch bevor der Mann wegfahren konnte, kontrollierten ihn die Polizisten. Dabei stellten die Beamten fest, dass der 31-Jährige betrunken ist. Ein Arzt hat dem Autofahrer später Blut abgenommen. Auf den Fahrzeugführer kommt jetzt ein Strafverfahren zu. Dabei wird er auch um seinen Führerschein bangen müssen.
Wer Alkohol trinkt und sich danach hinter das Steuer setzt, riskiert nicht nur Punkte in Flensburg, Geldstrafen und den Versicherungsschutz. Im schlimmsten Fall setzt er sein Leben und das anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel. Bereits bei 0,3 Promille gehen manche Dinge nur noch schwer von der Hand. Ab 0,5 Promille kommen auf den Fahrer ein Monat Fahrverbot, vier Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe von ungefähr 500 Euro zu.
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