Nach Tod eines Hundes – Erste Ermittlungsergebnisse
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und des Landratsamtes Main-Spessart vom 14.10.2015
GEMÜNDEN / OT LANGENPROZELTEN, LKR. MAIN-SPESSART. Nach dem Tod eines Hundes in der zweiten Augustwoche, liegt mittlerweile ein Gutachten des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vor. Demnach ist nicht auszuschließen, dass der 53-Jährige Besitzer das Tier mit einem Elektrotacker getötet hat. Ein weiterer Hund verstarb wenig später, einem Gutachten zufolge, an bereits länger andauernder Krankheit.
Wie die Polizeiinspektion Lohr bereits berichtet hatte, besteht der Verdacht, dass der Tierhalter am 9. August einen seiner Hunde mit einem Elektrotacker getötet hat. Die Befunde bestätigen, dass gegen einen der Hunde ein solches Gerät eingesetzt wurde, lassen aber keinen Nachweis darauf zu, ob dies vor oder nach dem Tod des Hundes geschehen ist. Die Ermittlungen der Polizeiinspektion Lohr am Main sind abgeschlossen und wurden zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft Würzburg abgegeben.
Im Fall des zweiten Hundes steht fest, dass dieser nicht getötet wurde. Er war offenbar bereits längere Zeit schwer krank. Ob hier ein strafrechtlicher Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt, wird ebenfalls durch die zuständige Staatsanwaltschaft geprüft. Der Tierhalter selbst gibt an, dass er das erste verstorbene Tier mit dem Elektrotacker von Krankheit erlösen wollte.
Unabhängig davon hat der Landkreis Main-Spessart ein Tierhalteverbot gegen den 53-Jährigen ausgesprochen.