14.10.2015 – Urheber des Facebook-Aufrufes ermittelt – SPN/CBS
Cottbus
Der kriminalpolizeiliche Staatsschutz hat nach intensiven und umfangreichen Ermittlungen den Urheber des Facebook-Aufrufes (siehe Medieninformation vom 09.10.2015) bekannt gemacht. Es handelt sich dabei um einen 36-jährigen Cottbuser. Ungeachtet der weiterführenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zur strafrechtlichen Relevanz des Aufrufes und seiner rechtlichen Folgen erwägt die Polizeidirektion Süd gegen den Mann zivilrechtliche Schritte. Sein Facebook-Aufruf sorgte am Freitag für eine unangemeldete Versammlung und einen damit verbundenen Polizeieinsatz. Die mit dem Einsatz entstandenen Kosten wird die Polizei dem Mann in Rechnung stellen. Der Mann hätte bei der zuständigen Versammlungsbehörde problem- und kostenlos eine Versammlung anmelden können.
Ausgangsmeldung vom 09.10.2015: Unangemeldete Versammlung gegen Asylsuchende in Cottbus Am Freitagabend, dem 09. Oktober 2015, gegen 18:30 Uhr, fanden sich in einer kurzen zeitlichen Abfolge zirka 400 Personen auf dem Parkplatz vor“ Norma“ in der Lipezker Straße ein. Unmittelbar nach der Personenansammlung bewegte sich die Menge in Richtung Außenstelle der ZABH in der Poznaner Straße. Hier begann zeitgleich ein Willkommensfest für Asylbewerber in Cottbus-Sachsendorf. In den vorangegangenen Tagen wurde im sozialen Netzwerk „Facebook“ von Unbekannten zu einer Zusammenkunft gegen die Zuwanderung von Asylbewerbern aufgerufen. Eine Anmeldung nach dem Versammlungsgesetz erfolgte in der zuständigen Versammlungsbehörde nicht.
Auf dem Parkplatz und der folgenden Demonstration gaben sich keine Personen der Polizei gegenüber als Versammlungsleiter zu erkennen. Diese erfolgte auch nicht nach Aufforderung.
Anordnungen der Polizeibeamten vor Ort, den Aufzug mehrere hundert Meter vor der Außenstelle der ZABH zu stoppen, wurden ignoriert und es erfolgte keinerlei Kooperation mit der Polizei.
Eine Polizeikette vor dem Objekt brachte den Aufzug zum Stehen. Aus der Menge wurden Rufe wie: „Wir sind das Volk.“ skandiert. Mehrmaligen Aufforderungen zur Auflösung der Versammlung durch den Polizeiführer des Einsatzes, da es sich um eine nicht angemeldete Versammlung handelt und somit unrechtmäßig ist, wurde nach einigen Minuten zögerlich Folge geleistet.
Eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetzes gegen Unbekannt wurde gefertigt.