13.10.2015 – 12:46
Rampe (ots) – Im Zuge eines gemeinsam von der Kriminalpolizeiinspektion Rostock und dem Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern geführten Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Rostock sind am heutigen Morgen 27 Durchsuchungsbeschlüsse in Rostock, im Landkreis Rostock und in Hamburg sowie drei Haftbefehle, zwei in Rostock, ein weiterer in der JVA Bützow, vollstreckt worden.
Die Maßnahmen richteten sich gegen insgesamt 21 Personen im Alter zwischen 20 und 50 Jahren (5 Frauen, 16 Männer), die sich als Gruppe zum Zweck des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen haben – so das Ergebnis vorangegangener umfangreicher Ermittlungen.
Neben Wohn- und Geschäftsräumen bezogen sich die Durchsuchungsbeschlüsse auch auf 7 Räumlichkeiten innerhalb der JVA Bützow, die mit Unterstützung seitens und in enger Abstimmung mit der JVA erfolgreich realisiert werden konnten.
Am heutigen Einsatz waren insgesamt 206 Polizeibeamte des Landes Mecklenburg-Vorpommern beteiligt.
Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen konnten diverse Betäubungsmittel, darunter 1,6 kg Amphetamin, umfangreiche Beweismittel sowie Vermögenswerte, hierunter insgesamt 32.000 EUR, gesichert werden.
Zwei der Haftbefehle, vollstreckt einmal in Rostock und einmal in der JVA Bützow, richteten sich gegen Mitglieder der Rockergruppierung Hells Angels. Deren Rostocker Vereinsräume waren ebenfalls von den Durchsuchungsmaßnahmen betroffen.
Das Ermittlungsverfahren verdeutlicht einmal mehr den kriminellen Hintergrund und die kriminellen Strukturen dieser und vergleichbarer Rockergruppierungen. Insbesondere hinsichtlich des Organisationsaufbaus, der Abschottung sowie der von ihnen begangenen Straftaten sind sie der Organisierten Kriminalität zuzurechnen. Zu ihrem Repertoire zählen regelmäßig Delikte wie Menschenhandel, die Förderung der Prostitution, Rauschgift- und Waffenhandel und Straftaten gegen das Leben. Dabei werden zur Zielerreichung, zur Durchsetzung der Geschäftsinteressen in allen Geschäftsfeldern Gewalt und Methoden der Einschüchterung angewandt.
Das aktuelle Verfahren veranschaulicht exemplarisch die genannten Strukturen, deren kriminelle Betätigungen demnach auch innerhalb von Justizvollzugsanstalten fortgesetzt werden.
Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern sieht in diesem Kriminalitätsphänomen einen aktuellen wie auch künftigen Tätigkeitsschwerpunkt. Konzeptionell abgestimmte Maßnahmen gewährleisten landesweit eine effektive Bekämpfung der „Rockerkriminalität“.
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jsp