12.10.2015 – 15:29
Reutlingen (ots) – Die heutige Pressemitteilung enthält im Tübinger Artikel „Zahlreiche Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz“ versehentlich zwei verschiedene Angaben zur Kontrollzeit. Dieses Versehen bitten wir zu entschuldigen. Die Kontrolle fand in der Nacht zum SONNTAG statt.
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Tübingen (TÜ): Zahlreiche Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
Bei Personen- und Verkehrskontrollen anlässlich einer Techno-Party, die in der Nacht zum Sonntag in einem Tübinger Club stattfand, haben Beamte einer Rauschgiftermittlungsgruppe der Kriminalpolizei, unterstützt von Kräften der Verkehrspolizei und der Polizeihundeführerstaffel, insgesamt 27 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgedeckt. Die Polizei führt regelmäßig Kontrollen der an- und abreisenden Besucher derartiger Veranstaltungen mit dem Ziel durch, insbesondere den Handel mit illegalen Drogen aufzudecken sowie das für sich und andere gefährliche Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss einzudämmen. Bei den in der Nacht zum Sonntag ermittelten Verdächtigen im Alter zwischen 17 und 24 Jahren wurden unter anderem jeweils Kleinmengen von Marihuana, Haschisch, Ecstasy, Amphetamin, Tilidin und der Party-Droge GBL, eine Substanz, die missbräuchlich verwendet in Einzelfällen auch als „K.O.-Tropfen“ verabreicht wird, aufgefunden und beschlagnahmt. Die Beschuldigten werden wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln bei der Staatsanwaltschaft Tübingen zur Anzeige gebracht. Gegen zwei 17-jährige Jugendliche, die jeweils mehrere Ecstasy-Tabletten mutmaßlich zum Verkauf bei sich hatten, wird wegen des Verdachts des unerlaubten Drogenhandels ermittelt. (ak)
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