POL-STD: Dunkle Jahreszeit – schlechtes Wetter – kalte Temperaturen – Polizei gibt Tips für Verkehrsteilnehmer

09.10.2015 – 11:21

Medium 0 von 2 (2 Bilder)
  • POL-STD: Dunkle Jahreszeit - schlechtes Wetter - kalte Temperaturen - Polizei gibt Tips für Verkehrsteilnehmer
  • POL-STD: Dunkle Jahreszeit - schlechtes Wetter - kalte Temperaturen - Polizei gibt Tips für Verkehrsteilnehmer

Stade (ots) – Die dunkle Jahreszeit hat bereits begonnen und ein jeder Verkehrsteilnehmer sollte sein Verhalten, seine Fahrweise und sein Fahrzeug darauf einstellen.

Noch bis zum 31. Oktober führt das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) gemeinschaftlich mit der Deutschen Verkehrswacht e.V. (DVW), dem ADAC und dem Zentralverband der Augenoptiker, sowie weiteren Kooperationspartnern bereits zum 59. Mal eine Kraftfahrzeug-Beleuchtungs-Aktion durch. Im Rahmen dieser Aktion können die Kraftfahrer kostenlos die Beleuchtungsanlage ihrer Fahrzeuge, insbesondere die Einstellungen der Scheinwerfer, in den Fachwerkstätten auf einwandfreie Funktion überprüfen lassen. Fahrzeuge mit fehlerfreier Beleuchtung erhalten den Aufkleber „Lichttest 2015“, welcher an die Windschutzscheibe angebracht werden kann.

Die dunkle Jahreszeit geht auch einher mit winterlichen Straßenverhältnissen. Gem. § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung darf bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ein Kraftfahrzeug nur mit M+S Reifen (und /oder Reifen mit Schneeflockensymbol) gefahren werden. Verstöße werden mit 60,– EUR, bei Behinderung des Straßenverkehrs mit 80,– EUR, bei einer Gefährdung mit 100,– Euro und bei einem Unfall sogar mit 120,– EUR Bußgeld zuzüglich Verwaltungsgebühren geahndet. Des weiteren wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen und es kann zu versicherungsrechtlichen Problemen kommen.

Mit dieser Vorschrift will der Gesetzgeber unter anderen dem Missstand Rechnung tragen, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen oftmals Kraftfahrzeuge mangels geeigneter Reifen liegen bleiben und damit erhebliche Verkehrsbehinderungen verursachen. Es wird geraten, Winterreifen von Oktober bis Ostern zu fahren. Denn wird es für einige Tage etwas milder, habe der Autofahrer keine nennenswerten Nachteile. Eine Kältewelle kann aber sehr schnell kommen. Wer dann auf Sommerreifen fährt, spürt klar die Nachteile.

Nutzen sie die Aktionswochen der Kfz-Betriebe und bereiten sie ihr Fahrzeug rechtzeitig auf den Winter vor.

Zum alljährlichen Wintercheck gehört aber auch das verkehrsgerechte Verhalten des Fahrzeugführers. Lassen sie sich nicht von winterlichen Straßenverhältnissen überraschen und stellen sie sich rechtzeitig auf die widrigen Verkehrsverhältnisse ein. Wer unter Zeitdruck am Straßenverkehr teilnimmt, fährt risikobereiter und gefährdet dadurch nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit stellen nach wie vor eine der Hauptunfallursachen dar.

Halten sie zudem den erforderlichen Sicherheitsabstand ein, lassen sie bei mangelnder Sicht erhöhte Aufmerksamkeit walten und passen sie die Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen an.

Verringern sie also rechtzeitig ihre Geschwindigkeit und fahren mit eingeschalteter Beleuchtung. Dadurch sehen nicht nur sie besser, sondern werden auch besser von den anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen. So können frühzeitig Gefahrensituationen verhindert werden.

Besondere Gefahrensituationen können in der aktuellen Herbstzeit durch vermehrte Wildwechsel, sowie verschmutzte Fahrbahnen hervorgerufen werden.

Insbesondere von landwirtschaftlichen Fahrzeugen abfallendes Laub oder Ackerboden kann die Fahrbahn zu einem rutschigen Untergrund werden lassen. Eine Verlängerung des Bremsweges ist die logische Folge.

Eine weitere Gruppe der Verkehrsteilnehmer stellen die Fahrradfahrer dar. Hier lässt sich leider immer wieder beobachten, dass diese Vorschriften, welche ihrer eigenen Sicherheit dienen, missachten. Eine mangelnde Akzeptanz bei der Nutzung der vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtung, die immer mehr zunehmende Nutzung des Mobilfunktelefons, welche im übrigen mit 25 Euro Verwarngeld geahndet werden kann und die Missachtung von Rotlicht anzeigenden Lichtsignalanlagen sind einige Beispiele dafür. Dabei sind Radfahrer diejenigen Verkehrsteilnehmer, welche am leichtesten, mit den entsprechenden schwerwiegenden Folgen, auf der Fahrbahn übersehen werden.

Ein Appell an die Eltern: Überprüfen sie gemeinsam mit ihren Kindern den technischen Zustand der Fahrräder und üben sie das Einschalten der Beleuchtung. Seien sie sich insgesamt ihrer Verantwortung bewusst und leben sie ein verkehrsgerechtes Verhalten vor.

Zu mehr Verkehrssicherheit bei den Fußgängern tragen helle Kleidung, reflektierende Arm-und / oder Hosenbänder, sowie reflektierende Applikationen wie z.B. Blinkis bei. Diese bewirken eine deutlich frühere Wahrnehmung und somit bessere Reaktionszeit anderer Verkehrsteilnehmer.

Abschließend sei noch mal an den Grundsatz der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme, insbesondere gegenüber den schwächeren Verkehrsteilnehmern, erinnert.

Mehnen, PHK Verkehrssicherheitsberater

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Stade
Pressestelle
Rainer Bohmbach
Telefon: 04141/102-104
E-Mail: rainer.bohmbach@polizei.niedersachsen.de

Quelle: news aktuell / dpa