Pressebericht vom 09.10.2015

Pressebericht vom 09.10.2015

Inhalt:

1780. Versuchter Einbruch in Sportstudio durch AFIS-Treffer geklärt – Schwabing

1781. Versuchter Enkeltrickbetrug mit Täterfestnahme und Urteilsverkündung

1782. Nach Marihuana-Konsum in die Fahrschule – Pasing

1783. Beim Abbiegen entgegenkommenden Pkw übersehen – Hohenbrunn

1784. Beim Aussteigen nachfolgenden Radfahrer übersehen – Schwabing

1785. Sachbeschädigung durch Brandlegung – Harlaching

1786. Terminhinweis (Wiederholung): München Marathon

1780. Versuchter Einbruch in Sportstudio durch AFIS-Treffer geklärt – Schwabing
Bereits am Donnerstag, 30.07.2015, schlug ein zunächst unbekannter Täter mit einer Metallleiste ein Fenster eines Sportstudios ein. Im Anschluss drang er in das Gebäude ein und versuchte dort noch eine Bürotür mit der Metallleiste aufzubrechen. Da dies nicht gelang, flüchtete der Täter ohne etwas zu entwenden.

Bei der Tatortarbeit konnte eine Fingerspur des Täters gesichert werden. Diese konnte nach einem AFIS-Datenbankabgleich beim Bayerischen Landeskriminalamt einem 24-jährigen Rumänen zugeordnet werden. Dieser hatte bereits im August in der Münchner Innenstadt versucht, in ein Geschäft einzubrechen, wobei er von zivilen Beamten noch am Tatort festgenommen werden konnte. Seit dieser Zeit sitzt er in Untersuchungshaft.

1781. Versuchter Enkeltrickbetrug mit Täterfestnahme und Urteilsverkündung
Am Montag, 18.05.2015, wurde ein 67-jähriger Münchner, gegen 10.00 Uhr, von einem unbekannten Mann angerufen. Dieser gab sich durch geschickte Gesprächsführung als Bekannter „Siegmund“ aus. Der 67-Jährige erkannte jedoch, dass es sich bei dem Anruf um einen Betrugsversuch handelte und verständigte die Polizei über den Notruf „110“.

Im Telefongespräch forderte der Unbekannte von dem 67-Jährigen für einen Immobilienkauf 37.500 Euro. Der Münchner ging zum Schein auf die Forderung des Anrufers ein und bot ihm 10.000 Euro an, die er am selben Tag, tatsächlich aus einem Autokauf erlangt hatte. Des Weiteren schlug er vor, zu seiner Hausbank zu gehen, um für ihn noch mehrere Goldmünzen aus seinem dortigen Schließfach zu holen.

Aufgrund eines anderweitigen Termins, begab sich der 67-Jährige für eine Zeitlang außer Haus. Er erhielt jedoch nach seiner Rückkehr weitere Anrufe der Täter, die glaubten, er wäre bei seiner Hausbank gewesen. Im weiteren Tatverlauf gaben sie sich sogar als Kriminalpolizei aus und kontrollierten auf diese Weise mehrfach, ob er auch die Wahrheit erzählt.
Es wurde im Anschluss vereinbart, dass sich eine Abholerin zum Haus des 67-Jährigen begibt und dort das Bargeld und die Münzen in Empfang nimmt. Noch im nahen Umfeld des Wohnsitzes des 67-Jährigen in München-Harthof konnte eine 23-jährige polnische Abholerin von der Polizei festgenommen werden.

Das Amtsgericht München verurteilte die 23-Jährige am Donnerstag, 08.10.2015, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung.

1782. Nach Marihuana-Konsum in die Fahrschule – Pasing
Am Mittwoch, 08.10.2015, um 09:25 Uhr, befuhr ein Fahrschulauto die Planegger Straße 65. Der VW Golf war mit dem Fahrschüler und dem Fahrlehrer besetzt. Sie führten eine praktische Übungsstunde durch.

Eine Zivilstreife der Münchner Polizei hielt das Fahrzeug an und führte eine allgemeine Verkehrskontrolle durch.

Der 20-jährige Fahrschüler aus Neuried äußerte gegenüber den Beamten, dass er am Vorabend einen Joint geraucht hat. Er willigte in einen freiwilligen Drogentest ein. Dieser ergab, dass sich noch Wirkstoffe im Körper des Fahrschülers befanden.

Daraufhin wurde die Ausbildungsstunde beendet und der Fahrschüler musste sich einer Blutentnahme unterziehen.

Der Fahrlehrer hat den vorangegangenen Marihuana-Konsum seines Schülers nicht bemerkt. Er wurde bezüglich auffälligen Fahrschülern sensibilisiert.

Abschließend gab der Fahrschüler im folgenden Gespräch an, dass er noch eine Restmenge Betäubungsmittel zu Hause habe. Diese konnte im Anschluss von den eingesetzten Beamten an der Wohnadresse des Fahrschülers beschlagnahmt werden.

Bezüglich des Verkehrsverstoßes sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro, 2 Punkte im Fahreignungsregister und einen Monat Fahrverbot vor. Die zuständige Führerscheinstelle wird über den Vorfall informiert. Es wird geprüft, ob der 20-Jährige charakterlich für die Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist, beziehungsweise ob und wann der Fahrschüler seine Fahrschultätigkeit fortsetzen darf.

Bezüglich des Vergehens „Besitz von Betäubungsmitteln“ erwartet den Fahrschüler ein Strafverfahren, über welches das zuständige Amtsgericht urteilt.

Drogen im Straßenverkehr führen als Unfallursache immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen. Die Münchner Polizei wird deshalb zur Erhöhung der Verkehrssicherheit weiterhin gezielt Verkehrskontrollen durchführen und festgestellte Verstöße konsequent ahnden.

1783. Beim Abbiegen entgegenkommenden Pkw übersehen – Hohenbrunn
Am Donnerstag, 08.10.2015, gegen 06.30 Uhr, fuhr ein 40-jähriger Autofahrer mit seinem Alfa Romeo von Hohenbrunn kommend auf der Bundesstraße 471 in Richtung Autobahn A99.

Als er von der B 471 links in Richtung Autobahnauffahrt abbiegen wollte, übersah er eine 56-jährige Golffahrerin.

Der Alfa Romeo stieß gegen den Golf und wurde nach rechts in den Zaun der Autobahnpolizei Hohenbrunn geschleudert.

Durch den Unfall erlitten der 40-jährige Alfa-Romeo-Fahrer und die 56-jährige Golffahrerin schwere Verletzungen. Sie mussten durch den hinzugerufenen Rettungsdienst in ein Klinikum gebracht werden.

An beiden Fahrzeugen entstand ein geschätzter Gesamtschaden von ca. 10.500 Euro.

Aufgrund der morgendlichen Unfallzeit kam es lediglich zu geringen Verkehrsbeeinträchtigungen.

1784. Beim Aussteigen nachfolgenden Radfahrer übersehen – Schwabing
Am Donnerstag, 08.10.2015, gegen 17.50 Uhr, parkte ein Opel- Zafira-Fahrer sein Auto in der Leopoldstraße. Auf dem Beifahrersitz befand sich ein 61-jähriger Mann.

Ohne auf den Fahrradverkehr zu achten, öffnete der 61-Jährige die Beifahrertür und übersah dabei einen von hinten kommenden 27-jährigen Fahrradfahrer ohne Licht. Dem 27-Jährigen gelang es weder abzubremsen, noch auszuweichen und er fuhr mit seinem Vorderrad gegen die geöffnete Beifahrertür des Opels.

Durch den Zusammenstoß stürzte der Radfahrer auf den Radweg. Hinter dem 27-jährigen Radfahrer befand sich ebenfalls noch ein 43-jähriger Radfahrer, der diesen Unfall nicht vorhersehen konnte und ihm gelang es ebenso wenig abzubremsen bzw. der Unfallstelle auszuweichen. Er prallte mit seinem Vorderrad gegen das umgestürzte Fahrrad des 27-Jährigen und kam ebenfalls zu Sturz.

Der 27-jährige Radfahrer, der keinen Fahrradhelm trug, musste mit schweren Kopfverletzungen zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden. Nach Auskunft der behandelnden Ärzte ist sein Zustand kritisch, jedoch besteht zum Glück keine Lebensgefahr.

Der 43-jährige Radfahrer wurde nur leicht verletzt und wurde zur ambulanten Behandlung mit dem Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht.

Der Beifahrer des Opels blieb unverletzt.

Die Gesamtschadenshöhe an den beiden Fahrrädern und am
Opel wird auf ca. 2.200 Euro geschätzt.

1785. Sachbeschädigung durch Brandlegung – Harlaching
Am Donnerstag, 08.10.2015, gegen 21.00 Uhr, bemerkte eine im Wohnheim beschäftigte Betreuerin, wie im Bereich einer Rasenfläche vor dem Heim etwas brannte. Als sie genauer schaute, stellte sie fest, dass ein Bündel mit Kleidungsstücken in Brand gesetzt worden war. Daraufhin verständigte sie den zuständigen Hausmeister, der den Brand mit einem Feuerlöscher löschen konnte.

Bei weiterer Inaugenscheinnahme der näheren Umgebung wurden zwei weitere kleine Brände festgestellt, wobei jedes Mal Kleidungsstücke in Brand gesetzt wurden. Diese wurden ebenfalls durch den Hausmeister gelöscht.

Es entstand lediglich an den verbrannten Kleidungsstücken ein Sachschaden in Höhe von 150 Euro.

Das Kommissariat 13 und der Bereitschaftsdienst des KFD 4 nahmen die Ermittlungen vor Ort auf.

Derzeit wird von einer Sachbeschädigung an den Kleidungsstücken ausgegangen. Es ergaben sich keine Hinweise auf einen politischen Hintergrund. Es bestand zu keinem Zeitpunkt die Gefahr des Übergreifens des Brandes auf Gebäudekomplexe. Es kamen keine Personen zu Schaden.

Die Ermittlungen dauern an.

1786. Terminhinweis (Wiederholung): München Marathon
Am Sonntag, 11.10.2015, findet der 30. München Marathon statt.

Gestartet wird der Marathon um 10.00 Uhr auf dem Coubertinplatz. Die Halbmarathon-Läufer starten um 13.30 Uhr in der Weltenburger Straße. Um 10.20 Uhr fällt der Startschuss für die Marathonstaffel und um 10.40 Uhr für den 10km Lauf.

Bei der Laufstrecke handelt es sich um dieselbe wie im Vorjahr. Der Veranstalter erwartet für alle Disziplinen rund 25.000 Teilnehmer. Die letzten Läufer werden gegen 16.30 Uhr das Ziel erreichen.

Die Straßen der Laufstrecke sind am 11.10.15 für einige Stunden aus Sicherheitsgründen für den normalen Straßenverkehr gesperrt.

Die Polizei bittet alle Anwohner, ihre Autos nicht auf den gesperrten Straßen zu parken. Wenn Sie Ihr Auto am Sonntag, 11.10.2015, benutzen wollen, parken Sie bitte rechtzeitig außerhalb des Veranstaltungsbereiches.

Empfehlenswert ist insbesondere die Benutzung von U- und S-Bahn.

Aktuelle Informationen für Anwohner finden Sie auch im Internet unter www.muenchenmarathon.de.

Quelle: Bayerische Polizei