LWSPA M-V: Nichtbeachten einer vollziehbaren schifffahrtspolizeilichen Verfügung

08.10.2015 – 16:29

Wismar (ots) – Bereits am Mittwoch,den 07.10.2015 wurde die Wasserschutzpolizeiinspektion Wismar davon in Kenntnis gesetzt, dass ein unter niederländischer Flagge fahrendes Frachtschiff verbotswidrig durch ein zeitweilig eingerichtetes Sperrgebiet fährt.Das Schiff lief den Hafen von Wismar am heutigen Tage an.Zwei Beamte des Küstenstreifenbootes “ HOBEN“ führten Ermittlungen an Bord des Frachtschiffes durch. Für das Nichtbeachten einer vollziehbaren schifffahrtspolizeilichen Verfügung wurde in Absprache mit der für die Ahndung dieser Ordnungswidrigkeit zuständige Behörde eine Sicherheitsleistung gegen den Kapitän in Höhe von 228,- EUR angeordnet.

Rückfragen bitte an:

Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern
Wasserschutzpolizeiinspektion Wismar
Telefon: 03841/25530
Fax: 038414/2553 226
E-Mail: wspi-wismar@lwspa-mv.de

Quelle: news aktuell / dpa