POL-NB: Verdacht des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz

07.10.2015 – 15:37

Neubrandenburg (ots) – Am 06.10.2015 gegen 18:30 Uhr stellte die GDE (Gemeinsame Diensteinheit von Landespolizei, Bundespolizei, Zoll) einen Pkw im Bereich der Mellenthiner Heide fest. Da bekannt wurde, dass das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß pflichtversichert war, verblieben die Beamten zur Sachverhaltsklärung vor Ort. Im weiteren Verlauf kamen zwei männliche Personen im Alter von 19 Jahren aus einem Waldstück auf die Beamten zu. Einer der beiden trug einen Rucksack. Im Rahmen der Identitätsfeststellung wurde in dem Rucksack eine Granate festgestellt, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegt. Durch den hinzugezogenen Munitionsbergungsdienst wurde die Granate sichergestellt.

Die genauen Umstände des Auffindens und der Grund der Mitnahme der Fundmunition sind derzeit Gegenstand der Ermittlungen.

Aus gegebenem Anlass warnt die Polizei ausdrücklich vor dem Umgang und der Mitnahme von Fundmunition oder ähnlich aussehenden Gegenständen. Bitte rufen Sie in solchen Fällen sofort die Polizei, um die Entsorgung durch den Munitionsbergungsdienst zu veranlassen und halten Sie einen großzügigen Abstand zum „Fundstück“ ein.

Rückfragen bitte an:

PHKin Carolin Radloff
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Quelle: news aktuell / dpa