07.10.2015 – 12:37
Görlitz (ots) – Bei der Überprüfung der Personalien eines Görlitzers stellte die Bundespolizei fest, dass die Staatsanwaltschaft Görlitz per Haftbefehl nach dem 25-Jährigen fahndete. Demnach hatte das Landgericht Görlitz ein Ordnungsgeld gegen ihn angeordnet. Weil dieses nicht beglichen war, folgte ersatzweise die Anordnung der Ordnungshaft. Diese wurde durch die Zahlung von 128,25 Euro abgewendet. Die Festnahme erfolgte heute Morgen im Stadtgebiet von Görlitz.
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